Regiekosten sind Verwaltungskosten
- Wer nicht in der Betriebswirtschaftslehre zu Hause ist, denkt beim Begriff "Regiekosten" sofort an Kino, Dreharbeiten und Regisseure. Dabei haben Begriff und Vorstellung gar nichts miteinander zu tun.
- Bei diesen Kosten handelt es sich um die sogenannten Verwaltungskosten. Zu diesen Kosten gehören alle Kosten, die nicht bei externen Kunden und in der Produktion eines Unternehmens anfallen. Hier handelt es sich um Kosten, die durch die Verwaltung eines Unternehmens anfallen.
Verwaltungskosten sind Aufwendungen
- Regiekosten bzw. Verwaltungskosten sind Aufwendungen in Geldeinheiten, die für Leistungen in der Verwaltung anfallen. Diese fallen in Form von Sach- und Personalkosten im Einkauf, im Rechnungswesen, im Personalwesen, in der Unternehmensleitung an. Auch als Werbungskosten, Kosten für Verwaltungszwecke, Sachkosten, Personalkosten, Verbandsbeiträge, Postgebühren, Reisekosten, Miete, Strom, Heizung, Licht und Kosten für das Verwaltungspersonal gehört dazu - ebenso wie die Kosten für den Bürobedarf bzw. der Büroeinrichtung.
- Verwaltungskosten gehören zu einem der Kostenblöcke eines Unternehmens. Vertriebskosten und Herstellungskosten stellen die anderen beiden Blöcke.
- Der Begriff "Verwaltungskosten" findet auch noch in anderen Bereichen seine Verwendung. So kommt er in der Verwaltung und auch in der Rechtswissenschaft vor, wobei es sich in der Rechtswissenschaft um Kosten für Amtshandlungen handelt und nicht für monetäre Leistungen.
- Verwaltungskosten bzw. Regiekosten kommen also in verschiedenen Bereichen vor. Dabei besitzen sie jeweils eine andere Bedeutung und stehen trotzdem im unmittelbaren Zusammenhang mit den anderen Bereichen.
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