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Was kostet eine einstweilige Verfügung? - Wissenswertes über dieses rechtliche Mittel

Auch vorläufiger Rechtsschutz kostet Geld.
Auch vorläufiger Rechtsschutz kostet Geld.
Auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes können Anwaltsgebühren und Gerichtskosten anfallen. Was eine einstweilige Verfügung im Endeffekt kostet, richtet sich nach dem zugrunde zu legenden Streitwert.

Gerichtsverfahren können lange dauern, und manchmal steht zu befürchten, dass vor einer Gerichtsentscheidung im Hauptsacheverfahren schon Fakten geschaffen wurden, die das Urteil letztendlich wertlos machen. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes können bestimmte subjektive Rechte daher schon vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren geschützt werden - mit einer einstweiligen Verfügung kann beispielsweise ein bestimmter Zustand "eingefroren" werden, wenn durch seine Veränderung die Rechtsverwirklichung verhindert würde.

Was eine einstweilige Verfügung im Allgemeinen kostet

  • Auch eine einstweilige Verfügung gibt es nicht umsonst. Was sie im Einzelfall kostet, richtet sich nach dem Streitwert. Denn die Höhe der anwaltlichen Gebühren und die Gerichtskosten sind vom Streitwert bzw. Gegenstandswert gem. § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abhängig.
  • Für eine einstweilige Verfügung fällt im Allgemeinen für den Rechtsanwalt eine 1,5-Verfahrensgebühr an, s. Nr. 3100 VV-RVG (Vergütungsverzeichnis zum RVG). Nach der Anlage 2 zum RVG beträgt die einfache Gebühr bei einem Streitwert von 10.000 Euro insgesamt 486 Euro (Stand 2012), dazu kommt die vom Anwalt meist pauschal erhobene Gebühr für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV-RVG. Meist wird sie in Höhe von 20 Euro erhoben.
  • Auf die Gebühren werden gem. Nr. 7008 VV-RVG in der Regel noch die Umsatzsteuern erhoben, das heißt, dass sich die Anwaltsrechnung für einen privaten Mandanten noch einmal um 19 % erhöht.
  • Auch das Gericht wird nicht tätig, ohne dass Gerichtskosten erhoben werden. Nach Nr. 1410 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz (GKG) betragen die Gebühren im ersten Rechtszug für Verfahren im Allgemeinen eine 1,5-fache Gebühr. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro beträgt die einfache Gerichtsgebühr 196 Euro, die 1,5-fache Gebühr liegt entsprechend bei 294 Euro.  

Was vorläufiger Rechtsschutz bewirken kann

  • Bei einer einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung des Gerichts. Voraussetzung für den Antragsteller ist ein Anspruch gegen den Antragsgegner, der nicht auf eine Geldzahlung gerichtet ist.
  • Beispielsweise kann es sinnvoll ein, jemanden per einstweiliger Verfügung zum Unterlassen einer Behauptung zu bringen, wenn sich diese ansonsten geschäftsschädigend auswirken könnte.
  • Auch wer einen grillwütigen Nachbarn hat, kann per einstweiliger Verfügung versuchen, diesen zum Unterlassen zu häufigen Grillens zu bringen - bevor ein Gericht in der Hauptsache vielleicht erst nach Jahren entscheidet.

Auch vorläufiger Rechtsschutz kostet Geld. Sie sollten daher jeweils genau abwägen, welche Kosten im Einzelnen auf Sie zukommen können. 

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