Einen Brief per Einschreiben verschicken
Die Möglichkeit, Briefe per Einschreiben zu verschicken, gibt es schon lange.
- Wer einen Brief per Einschreiben verschickt, kann bei der Deutschen Post zwischen einem Einwurf-Einschreiben und einem Übergabe-Einschreiben wählen.
- Das Einwurf-Einschreiben wird vom Zusteller in den Briefkasten des Empfängers geworfen, wobei der Zusteller mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg dafür bürgt, dass er den Brief eingeworfen hat. Vor Gericht kann damit jedoch nicht bewiesen werden, dass der Brief förmlich zugestellt wurde.
- Das Übergabe-Einschreiben dagegen, muss dem Empfänger oder einem Empfangsberechtigten persönlich, gegen dessen Unterschrift, ausgehändigt werden.
- Eine hundertprozentige Sicherheit bei Rechtsstreitigkeiten gewährt auch das Übergabe-Einschreiben nicht. Zum einen, weil ein Empfänger nicht zur Annahme eines Einschreibens verpflichtet ist − ein nicht in Empfang genommenes Einschreiben geht nach einer Woche an den Absender zurück − zum anderen, weil nicht bewiesen werden kann, dass tatsächlich das umstrittene Schriftstück im Umschlag war.
- Für ganz problematische Fälle gibt es deshalb noch andere Möglichkeiten, wie die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher In aller Regel aber stellt ein Einschreiben, vor allem wenn es ein Übergabe-Einschreiben ist, eine gewisse Sicherheit dar.
Was ein Einschreiben kostet
Wer einen Brief per Einschreiben verschicken will, muss dafür zusätzlich Geld berappen, denn dieser Service kostet deutlich mehr, als ein normaler Versand.
- Die Preise, die bei der Deutschen Post für ein Einschreiben anfallen, werden immer zusätzlich zum normalen Porto berechnet.
- Im Falle eines Einwurf-Einschreibens heißt das, dass 1,60 Euro hinzukommt. Ein normales Übergabe-Einschreiben kostet zusätzlich zum Porto 2,05 Euro. Möchte der Absender eines Übergabe-Einschreibens außerdem einen Rückschein, das heißt eine Bestätigung mit der Unterschrift des Empfängers, dass der Brief förmlich zugestellt wurde, kommt noch mal 1,80 Euro hinzu. Ebenso, wenn das Einschreiben nur an den Empfänger persönlich oder an einen, von diesem Bevollmächtigten, ausgehändigt werden soll.
- Wollen Sie als Privatperson einen einzelnen Brief, egal ob als Einschreiben oder nicht, verschicken, ist die Deutsche Post meist immer noch der günstigste Anbieter. Die Angebote anderer Briefdienstleister rentieren sich in der Regel nur für Unternehmen, die täglich sehr viele Briefe versenden, da diese dann auch abgeholt werden. Die Verkaufsstellen der meist ohnehin nur regional agierenden Konkurrenten der Post, sind bislang noch sehr dünn gesät. Unter Umständen lohnt sich jedoch die Nachfrage bei einem regionalen Postdienstleister, wenn Sie zufällig einen in der Nähe haben, ob Sie dort ein Einschreiben aufgeben können und zu welchem Preis.
- Wenn Sie ein Einschreiben möglichst günstig versenden und dies über die Deutsche Post erledigen wollen, geht es am günstigsten mit einem Einwurf-Einschreiben. Überlegen Sie sich also, wie wichtig das Schreiben ist und ob es auch ein solch einfaches Einschreiben tut. Soll es ein Übergabe-Einschreiben sein, ist die günstigste Möglichkeit, das Einschreiben ohne Rückschein, also dass die Zustellung nicht nur an den Empfänger persönlich oder einen von ihm Bevollmächtigten, übergeben werden darf.
Angesichts der immer noch sehr starken Stellung der Post, ist also für Privatpersonen, meist nach wie vor der Briefdienstleister der, der alles in allem am wenigsten kostet.
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