Was ein Auftrag an ein Abschleppunternehmen kostet
- Jeder Abschleppunternehmer ist verpflichtet, seine Preise auf Anfrage auch am Telefon zu nennen. Laut Preisangabenverordnung (PAngV) ist er auch verpflichtet, die Preise deutlich sichtbar an der Beifahrerseite seines Fahrzeuges anzubringen.
- Die Preise können nach Kilometern berechnet werden. Dabei fallen Kosten für die Leerfahrt zu Ihrem Fahrzeug und für den Transport, also mit Ihrem Fahrzeug, an. Meist erfolgt diese Berechnung nur dann nach Kilometern, wenn das Fahrzeug über weite Strecken transportiert werden muss.
- Bei Strecken unter 100 Kilometern erfolgt die Berechnung meistens auf Stundenbasis. Dabei wird in der Regel mindestens eine Stunde berechnet, jede weitere angefangene halbe Stunde wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Die Preise unterscheiden sich stark. Es kommt darauf an, ob das Auto mit einem Kran geborgen werden muss, ob es sehr schwer oder ungewöhnlich groß ist. Auch ob es ein Automatikwagen ist, kann den Preis beeinflussen.
- Weitere Faktoren sind der Wochentag und die Uhrzeit. Beispiel: Angenommen, das Unternehmen braucht für das Abschleppen mit Anfahrt 1 Stunde und 5 Minuten, dann werden Ihnen 3 x eine 1/2 Stunde berechnet. Wenn die Fahrt von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr stattfindet, dann kostet die halbe Stunde 70 €, nach 19 Uhr aber vor 7 Uhr 90 € und am Wochenende oder an Feiertagen sogar 110 €. In dem Fall würden die Kosten also zwischen 210 und 330 € schwanken.
Darauf sollten Sie beim Abschleppen achten
- Wenn Sie nicht in einer absoluten Notlage sind, sollten Sie sich am Telefon bei mehreren Unternehmen erkundigen, was das Abschleppen kostet. Dabei wird man Ihnen kaum einen Pauschalpreis nennen, sondern die Preise per angefangener Halbstunde bzw. die Kilometersätze. Über die Dauer des Einsatzes kann Ihnen keiner vorher Auskunft geben.
- Fragen Sie den Fahrer, wenn er kommt, wie lange er gebraucht hat. Merken Sie sich auf jeden Fall die Zeit zwischen Ihrem Anruf und dessen Erscheinen. Notieren Sie sich diese Zeit und auch, wie lange es dauert, bis Ihr Auto dort ist, wo es hin soll. Je nach Situation bekommen Sie, nachdem das Auto abgesetzt wird, einen Lieferschein. Vergleichen Sie die Zeiten, die auf dem Schein ausgewiesen sind, mit denen, die Sie ermittelt haben. Reklamieren Sie gleich. Nach Unfällen ist es manchmal nicht möglich, dass Sie einen Lieferschein nach erbrachter Leitung bekommen.
- Vergleichen Sie unbedingt die Zeiten, die auf der Rechnung aufgeführt sind, mit Ihren Notizen bzw. mit dem Eintrag im Lieferschein. Die Zeiten im Lieferschein sind für die Rechnung verbindlich. Zu Ihrer ermittelten Zeit kann es aber Abweichungen von einer halben Stunde geben, im Einzelfall auch mehr. Achten Sie auch darauf, ob ein zweiter Fahrer berechnet wurde, obwohl nur eine Person die Leistung erbracht hat.
- Die Abschleppkosten, die Ihnen von Städten in Rechnung gestellt werden, wenn Ihr Fahrzeug umgesetzt werden musste, können Sie nicht als Anhaltspunkt nehmen. Die Städte haben normalerweise Pauschalen mit den Abschleppunternehmen vereinbart. Daher kostet das Abschleppen weniger, dafür müssen Sie aber noch eine Verwaltungsgebühr und eine Strafe zahlen.
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