Weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Straßenverkehrsordnung klären den Verkehrsteilnehmer darüber auf, wie er sich beim Abschleppen eines Fahrzeuges zu verhalten hat. In § 15 a StVO wird lediglich bestimmt, dass beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeuges sofort die nächste Ausfahrt anzusteuern und die Autobahn zu verlassen ist. Zum Erfordernis eines Führerscheins schweigt das Gesetz.
Sonderfall des Fahrens ohne Führerschein
- Sie dürfen davon ausgehen, dass Sie als Führer eines abgeschleppten Fahrzeuges keinen Führerschein benötigen.
- Diese Erkenntnis ergibt sich indirekt daraus, dass Sie nach § 2 StVG nur dann eine Fahrerlaubnis benötigen, wenn Sie ein Kraftfahrzeug führen. Als Fahrer eines abgeschleppten Fahrzeuges führen Sie aber nicht, sondern werden von dem Schleppfahrzeug geführt. Auch ist Ihr abgeschlepptes Fahrzeug kein Kraftfahrzeug, da es sich nicht aus eigener Kraft vorwärts bewegt. Deshalb brauchen Sie keinen Führerschein.
Abschleppen bedingt eine Notfallsituation
- Allerdings müssen Sie persönlich geeignet sein, auch ein abzuschleppendes Fahrzeug zu bedienen. Diese Voraussetzung ist im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs unabdingbar. Sie liegt in Ihrem Interesse als Bediener des abzuschleppenden Fahrzeuges als auch im Interesse des Fahrzeugführers, eine unfallträchtige Situation zu vermeiden. Der Fahrer des abzuschleppenden Fahrzeuges sollte also Fahrpraxis besitzen und das Fahrzeug bedienen können.
- Beachten Sie, dass diesen Erwägungen der Notfallgedanke im Straßenverkehr zugrunde liegt. Es gilt gefahrenträchtige Situationen zu bereinigen und ein abzuschleppendes Fahrzeug dorthin zu bewegen, wo es wieder fahrtüchtig gemacht oder abgestellt werden kann.
- Beachten Sie, dass Sie als Halter des schleppenden, aber auch als Halter des abgeschleppten Fahrzeuges für entstehende Schäden verantwortlich sind.
Achten Sie auf die Sicherheit des Straßenverkehrs
- Beachten Sie, dass der Schleppvorgang eine Entfernung von ca. 50 km nicht überschreiten sollte und Sie Autobahnen keinesfalls zum Abschleppen benutzen dürfen, es sei denn, Sie bleiben auf der Autobahn liegen und müssen dann abgeschleppt werden. Diese Situation wird in § 15 a StVG (siehe anfangs des Textes) beschrieben.
- Ferner sind Sie verpflichtet, an beiden Fahrzeugen das Warnblinklicht einzuschalten, sodass andere Verkehrsteilnehmer den Abschleppvorgang erkennen können. Bei Dunkelheit muss das abzuschleppende Fahrzeug nach hinten beleuchtet sein.
- Auch muss das abzuschleppende Fahrzeug nicht versichert oder zugelassen sein.
- Es empfiehlt sich, für den Abschleppvorgang eine Abschleppstange zu benutzen, sodass das abzuschleppende Fahrzeug nur nachläuft und das Risiko für den Fahrer geringer ist.
- Achten Sie darauf, dass der Motor des abzuschleppenden Fahrzeuges lauffähig ist, damit zumindest die Servolenkung genutzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, benötigt der Fahrer teils einen erheblichen Kraftaufwand, um die Lenkung zu bedienen.
- Im Idealfall sind Sie Mitglied eines Autohilfeklubs und lassen sich mithilfe eines Abschleppunternehmers abschleppen.
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