Die Vollmacht gehört zu den ältesten und wichtigsten Formen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Es ist eine Tatsache, dass die Vollmachtgebung im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen hat.
Was eine Generalvollmacht ist
Komplexe Aufgabenbereiche und rechtsgeschäftliche Vorgänge müssen heute besonders im modernen Geschäftsleben aufgeteilt werden.
- Das gegenwärtige Geschäftsleben würde wohl zum Erliegen kommen, gäbe es die Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht nicht. Innerhalb der zahlreichen unterschiedlichen Arten der Vollmacht sticht eine extra hervor. Es handelt sich hierbei um die Generalvollmacht.
- Wer mit einer Generalvollmacht ausgestattet ist, kann als Generalbevollmächtigter den Vollmachtgeber in allen gesetzlich und rechtlich zulässigen Bereichen vertreten.
- Ausgenommen von einer Vertretung sind lediglich spezielle höchstpersönliche Rechtsgeschäfte. Dazu gehört unter anderem die Testamentserstellung.
- Vor der Erteilung einer Generalvollmacht muss sich der Vollmachtgeber sehr sicher sein, dass seine Interessen wie gewünscht vertreten werden. Eine Generalvollmacht darf nur vertrauenswürdige und kompetente Personen erreichen.
Weshalb sollte man jemandem zum Generalbevollmächtigten machen
- Im geschäftlichen Alltag ist eine Generalvollmacht schon viele Jahre üblich. Sportler oder Künstler beschäftigen eigene Manager oder Agenten, die sich um die geschäftlichen Verpflichtungen kümmern. Ohne die Möglichkeit der Vollmachterteilung könnten sie sich nicht auf das eigentliche Tagesgeschäft konzentrieren.
- Eine Generalvollmacht lässt sich auch gezielt verwenden, um einer bestimmten Person ein extra Stellvertreterrecht einzuräumen. Auf der Basis einer Generalvollmacht kann beispielsweise die Verwaltung eines Mietshauses erfolgen.
- Im privaten Bereich macht eine Generalvollmacht vor allem Sinn, wenn die rechtsgeschäftliche Stellvertretung auf bestimmte Anlässe (Notsituationen Unfälle oder Krankheiten) beschränkt wird. Liegt keine Generalvollmacht im Notfall vor, sieht das Gesetz die gerichtliche Anordnung eines Betreuers vor.
Eine Generalvollmacht gilt dann als wirksam erteilt, wenn sie notariell bestätigt wurde. Bei Privatangelegenheiten sollte die Vollmacht immer genau festhalten, was der Bevollmächtigte im Einzelnen tun darf. Detaillierte Ausführungen sollten bei Bedarf Bankgeschäfte, Grundstücksverkäufe, Prozessführungsbefugnisse und eine Pflegschaft regeln.
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