Was ist unter dem Begriff "höriger Bauer" zu verstehen? Die Antwort dieser Frage führt in das Mittelalter. Damals gab es unter dem armen und mühsamen Stand der armen Leute drei Gruppierungen.
Ein höriger Bauer im Gegensatz zu einem Freien
- Freie Bauern hatten sämtliche Volksrechte. Ihr Besitz und ihr Wohlstand ist durchaus mit dem des Adels vergleichbar. Es kam gelegentlich vor, dass sich ein armer Ritter in eine Bauerntochter verliebte und diese ehelichte. Freie Bauern hatten genug Geld, um sich in der Zeit der Eroberungen selbst zu beschützen.
- Bei einem "Hörigen" sah die Sachlage etwas anders aus. Er hatte nicht genug Mittel, um sich militärisch zu schützen. Also überschrieb er seinen Besitz an seinen reichen Grundherrn und erhielt im Gegenzug Schutz durch die Ritter. Niemals hätte ein Ritter - und sei er noch so arm - eine Tochter eines "Hörigen" geheiratet. Ein Bauer geriet also in eine Abhängigkeit, da er sich nicht selbst schützen konnte.
- Der Bauer bewirtschaftete das Land weiter, doch dafür musste er Abgaben entrichten, sogenannte Frondienste. Das musste ein Freier nicht, er konnte alles behalten, was er erwirtschaftete, stand dafür aber auch nicht unter dem persönlichen Schutz des Grundherrn.
Die Frondienste im Mittelalter
Zu festen Zeiten lieferte der Bauer bestimmte Dinge oder Tiere an den Fronhof. Dabei konnte es sich um Haus- und Nutztiere oder hergestellte Produkte handeln. Kleidungsstücke waren genauso üblich wie das Bringen von Haus- oder Küchengeräten.
- Die Lieferung erfolgte einmal wöchentlich, in manchen Gegenden sogar einmal täglich. Der Fronherr konnte sich nach Belieben die Pferde der Hörigen bringen lassen oder er rief nach Unterhaltung. Dann musste der Hörige einen Frontanz aufführen, meist sehr zur Belustigung des Fronherrn.
- Die ganze Familie des Bauern war dem Fronherr unterstellt, und wenn die Kinder des Bauern erwachsen waren, musste er sie dem Herr zu dessen Diensten anbieten. Wollte dieser sie nicht haben, konnten sie "weitervermietet" werden.
Ein höriger Bauer stand in der Gesellschaft auf der mittleren Stufe zwischen einem freien Bauer und einem Leibeigenen. Diese wurden nämlich geschlagen oder durften ohne Zustimmung durch ihren "Herrn" nicht heiraten.
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