Von der Idee zum Existenzgründer
Am Anfang steht vielleicht nur eine simple Idee oder ein kleines Konzept, um sich aus dem entlohnten Berufsleben in eine Selbstständigkeit zu begeben.
- Um diese Idee umzusetzen, müssen Sie natürlich darüber nachdenken, wie Sie sich selbstständig machen wollen und ob Sie dazu für Ihren Betrieb eine bestimmte Gesellschaftsform wählen wollen oder müssen. Dies ist nicht zwingend notwendig. Es muss nicht gleich eine Gesellschaft mbH oder eine andere Kapitalgesellschaft gegründet werden. Das gilt um so mehr dann, wenn Sie als Einmannbetrieb starten.
- Jedoch für alle Tätigkeiten, die haupt- oder nebenberuflich mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden - ausgeschlossen sind hier die freien Berufe - ist in Deutschland eine Anmeldung beim Gewerbeamt und der Besitz des Gewerbescheins vorgeschrieben. Eine Gesellschaftsform können Sie bei erfolgreichem Betrieb später dann immer noch wählen.
Das bedeutet mbH
- Sebstständige, die ein eigenes Gewerbe ausführen, haften in der Regel für die durch den Betrieb entstandenen Schäden und Verbindlichkeiten. Bei Kleinunternehmern sind diese Risiken meist überschaubar und teilweise durch Versicherungen abgedeckt. Wenn es jedoch um sehr hohe Werte und Umsätze geht, ist die Gründung einer GmbH vielleicht vorteilhaft. Die Zeichenfolge "mbH" heißt hier nämlich nichts anderes als "mit begrenzter Haftung". Das lässt sich wiederum wie folgt kurz allgemein erklären. Wenn Sie eine GmbH gründen, dann wird die Einlage von Stammkapital nötig, dessen Höhe mindestens 25.000 Euro betragen muss.
- Die Haftung jedes Gesellschafters ist dann auf diese Einlage begrenzt. Das kann eine einzelne Person sein, oder aber beispielsweise zwei Gesellschafter, die jeweils 12.500 Euro eingezahlt haben. Die beschränkte Haftung gilt jedoch nur für Verbindlichkeiten, die nach Gründung der GmbH eingetreten sind und auch nur für die Gesellschafter. Der Geschäftsführer beispielsweise haftet stattdessen auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Meistens kommt die begrenzte Haftung im Falle einer Insolvenz zum Tragen. Ob und in welchem Umfang die Haftung tatsächlich und in individuellen Einzelfällen beschränkt ist, ist in den Gesetzestexten festgelegt.
Beachten Sie bitte: Die Firmierung zu einer GmbH und die dadurch entstehenden Haftungs- und Gesellschaftsstrukturen, sowie Rechte und Pflichten sind sehr komplex und bis ins kleinste Detail gesetzlich festgelegt. Lassen Sie sich also bitte umfassend vor diesem Schritt von Unternehmens- und Steuerberatern beraten.
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