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"Was darf man alles mit 18?" - So genießen Sie Ihre Volljährigkeit

Endlich feiern, so lange Sie wollen
Endlich feiern, so lange Sie wollen © Gerd Altmann_Shapes_AllSilhouettes.com / Pixelio
Sicher fragen Sie sich schon seit mindestens vier, fünf Jahren, was ein 18-Jähriger alles machen darf, was er vorher nicht durfte. Das Gesetz enthält genaue Vorschriften darüber. Für manche Dinge reicht es jedoch nicht aus, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben; mit 21 dürfen Sie in Deutschland noch viel mehr.

Was darf man ab 18? – Das ist erlaubt

  • Die für viele wichtigste Tatsache ist die, dass unbegrenztes Ausgehen ab sofort möglich ist, was vorher nur unter Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich war. Sie können also um fünf Uhr morgens heimkommen, wenn Sie wollen.
  • Die Türen der Spielkasinos stehen Ihnen ab sofort offen.
  • Wer 18 ist, darf die sogenannten harten Alkoholika im Supermarkt oder an der Tankstelle erwerben und in Bars und Diskotheken trinken. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass Sie nun alt genug sind, um mit Alkohol vernünftig umzugehen.
  • Das Rauchen in der Öffentlichkeit dürfen Sie nun praktizieren.
  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind Sie nun auch voll geschäftsfähig. Das heißt, Sie dürfen im eigenen Namen Verträge eingehen, zum Beispiel Mietverträge, Kaufverträge etc. Solange die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten notwendig ist, nennt man solche Verträge "schwebend unwirksam", bis die Zustimmung vorliegt. Alles, was mit Verträgen zusammenhängt, liegt nun in Ihrer eigenen Verantwortung.
  • Sie dürfen nun auch wählen. Bei der nächsten Bürgermeister-, Landtags- oder Bundestagswahl sollten Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Davon lebt die Demokratie, was Sie ja schon vorher wussten.
  • Auch ohne Begleitung Auto fahren darf jeder 18-Jährige, der den entsprechenden Führerschein erworben hat.

18 ist nicht alles – das geht ab 21

  • In politische Ämter kann jeder gewählt werden, der mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat. Wenn Sie also Bürgermeister werden wollen, müssen Sie noch ein bisschen warten.
  • Autovermietungen werden Ihnen ein Fahrzeug meist nur dann vermieten, wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind. 
  • Für den Befähigungsschein über den Umgang mit explosiven Stoffen gemäß § 20 SprengG, der in manchen Berufen, zum Beispiel als Tanklastfahrer, verlangt wird, müssen Sie ebenfalls mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Sobald Sie 18, aber noch nicht 21 sind, sieht das Gesetz vor, Sie bei Straftaten je nach persönlicher Reife nach dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.

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