Diese 18 Dinge braucht ein Volljähriger
- Sie dürfen ab sofort ohne Begleitperson selbst ein Auto oder ein Motorrad fahren. Sie tun also gut daran, wenn Sie sich rechtzeitig vorher, vielleicht mit 17 1/2, bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe für den Führerschein angemeldet haben, damit Sie ihn mit 18 besitzen.
- Um zu fahren, wann immer Sie wollen, können Sie nun ein Fahrzeug erwerben und den Kaufvertrag selbst abschließen. Sie benötigen keine Unterschrift eines Elternteils, damit der Vertrag gültig ist.
- Wer Auto fährt, sollte es pflegen. Kaufen Sie in Fachgeschäften also die entsprechenden Mittel wie Gummipflege, Cockpitspray etc.
- Jedes Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein. Sie brauchen also Angebote von verschiedenen Gesellschaften, um die Tarife vergleichen zu können. Schließen Sie dann die für Sie günstigste Versicherung ab.
- Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist zu empfehlen. Sie tritt ein, wenn Sie bei anderen einen Schaden verursachen.
- Da Sie ab sofort berechtigt sind, Ihren Aufenthaltsort selbst zu bestimmen, können Sie sich eine eigene Wohnung suchen und auch den Mietvertrag hierfür im eigenen Namen abschließen. Studieren Sie die Angebote in den Tageszeitungen und im Internet.
- Ein eigener Hausstand erfordert neben der Einrichtung auch die Anschaffung von zahlreichen Kleinigkeiten, von Küchengeräten über Besteck bis zu Putzmitteln.
- Auch ein Grundvorrat an Lebensmitteln wie Butter, Mehl, Brot, Kartoffeln, Dosengemüse und Brühwürfeln gehört dazu. Decken Sie sich mit diesen Dingen ein.
- Die Eröffnung eines Girokontos gehört zu den Dingen, die Sie unbedingt machen sollten. Auch hierfür benötigen Sie kein Einverständnis der Eltern. Besuchen Sie verschiedene Banken und lassen sich Angebote bezüglich der Eröffnung eines Girokontos geben. Auch auf den jeweiligen Homepages finden Sie Informationen. Die Konditionen unterscheiden sich teils erheblich.
- Da Sie ab sofort unbegrenzt in Discos verweilen dürfen, sollten Sie sich passende Outfits zulegen, die die vielen Stunden auch durchhalten, ohne streng zu riechen.
- Es ist Ihnen gestattet, mit jedem, der ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet hat, Geschlechtsverkehr zu haben. Die Verwendung von Kondomen ist zu empfehlen, vor allem, wenn Sie den Partner noch nicht lange kennen. Kaufen Sie sich in der Apotheke oder Drogerie ein paar Packungen für den Fall der Fälle.
- Sie dürfen alleine in den Urlaub fahren. Besorgen Sie sich also spätestens jetzt einen Koffer und alles, was ein Reisender sonst so benötigt (Kulturbeutel etc.).
- Spätestens mit 18 ist die Anschaffung einer Schutzhülle oder eines kleinen Mäppchens zur Aufbewahrung Ihres Personalausweises für unterwegs sinnvoll, um Ihr Alter jederzeit nachweisen zu können. Sie werden jetzt vielleicht mehr an Erwachsenen vorbehaltenen Orten unterwegs sein.
- Unabhängig vom Preis können Sie nun alles kaufen, was Sie wollen. Das ist gefährlich, da Sie auch von niemandem mehr kontrolliert werden. Besorgen Sie sich also am besten ein Notizbuch zur Erfassung Ihrer Ausgaben und üben so den Umgang mit Geld.
- Es ist heutzutage schon fast Standard, mindestens bei eBay und Amazon einen Account zu haben. Wenn Sie noch keinen eigenen Computer haben, besorgen Sie sich einen und melden sich dort an, um zu kaufen und zu verkaufen. Die Anmeldung ist kostenlos.
- Wir leben in einer Demokratie. Das bedeutet, dass jeder, der 18 ist, wählen darf. Wer wählt, braucht Informationen über Parteien, um nicht blind irgendwen zu wählen, nur um sein Recht wahrzunehmen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Homepages der Parteien, welche Ziele diese verfolgen.
- Auch könnten Sie nun auch eine eigene Firma gründen. Dazu braucht es außer einer Geschäftsidee noch viele andere Dinge wie Marktanalyse, Marketingplan, das nötige Kapital, Geschäftsräume etc. Hier kommt Einiges auf Sie zu.
- Hochprozentiges wie Wodka dürfen Sie von nun an trinken, soviel Sie wollen. Bei diesen Getränken müssen Sie sich jedoch absolut klar sein über die Folgen, wenn Sie mehr davon zu sich nehmen. Sie brauchen ein Bewusstsein dafür.
Mit Volljährigkeit werden Sie voll strafmündig, Sie können also wie ein Erwachsener verurteilt werden. Bis zum 21. Lebensjahr kann das Gericht aber je nach Art und Schwere einer Straftat entscheiden, ob noch das Jugendstrafrecht angewendet wird.
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