Was Sie benötigen
- gültiger Personalsausweis oder Reisepass
- eventuell Einbürgerungsurkunde
- Aufenthaltsbescheinigung
- beglaubigte Abschrift Geburtseintrag
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Geburtsurkunde
- Firmungsurkunde oder Konfirmationsurkunde
- Taufbescheinigung
Auch wenn Sie sich viel mehr auf die kirchliche Trauung freuen, so ist die standesamtliche Trauung vorgeschrieben. Sie müssen also in jedem Fall alle nötigen Dokumente dafür parat haben. Was Sie nicht mehr brauchen, ist ein öffentliches Aufgebot und eine Wartefrist. Diese Vorschrift ist abgeschafft.
Das braucht man beim Standesamt zum Heiraten
- Wie fast überall im Umgang mit Behörden müssen Sie und Ihr Partner sich ausweisen können. Damit der Standesbeamte auch die richtigen Personen traut, wird bei der Anmeldung auf dem Standesamt Ihrer Stadt von Ihnen ein gültiger Personalausweis oder Reispass verlangt.
- Ist einer von Ihnen erst in späteren Jahren eingebürgert worden, müssen Sie noch die Einbürgerungsurkunde im Original vorlegen.
- Zu diesen Nachweisen kommt noch die Aufenthaltsbescheinigung. Aus ihr gehen Ihr aktueller Wohnsitz, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Familienstand hervor. Diese Bescheinigung muss so neu wie möglich sein. Am besten ist sie nicht älter als eine Woche. Sofern Sie eine Zweitwohnung haben, müssen Sie auch vom dort zuständigen Einwohneramt eine Bescheinung besorgen, die ebenfalls noch frisch sein sollte.
- Der Geburtseintrag, den das Standesamt braucht, ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch Ihrer Eltern. Ein eigenes erhalten Sie ohnehin erst bei der Eheschließung. Sie bekommen dieses Dokument bei dem Standesamt Ihres Geburtsorts. Es muss in den letzten sechs Monaten vor dem Antrag erstellt worden sein.
- Sofern es für beide die erste Eheschließung ist und keine Kinder da sind, braucht man zum Heiraten nicht mehr Dokumente. Ist einer von Ihnen allerdings schon geschieden, müssen Sie noch das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen. Bei gemeinsamen Kindern kommt die Geburtsurkunde hinzu, in der Sie beide als Eltern aufgeführt sind. Für Kinder, die nur zu einem der Heiratswilligen gehören, halten Sie die Sorgerechtserklärung parat.
- Ein Minderjähriger oder ein Partner mit einer fremden Staatsbürgerschaft braucht zusätzliche Papiere und Genehmigungen. Dabei sind auch häufig andere Behörden beteiligt. In diesen Fällen erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem zuständigen Standesamt, was verlangt wird oder machen am besten einen Gesprächstermin.
Was für die kirchliche Trauung noch fehlt
Ein Paar, das noch eine kirchliche Trauung haben möchte, braucht zum Heiraten weitere Dokumente, die beim Pfarramt vorgelegt werden müssen. Evangelische und katholische Trauungen unterscheiden sich in einigen Punkten.
- Sie benötigen für beide Konfessionen wieder Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Dazu kommt eine höchstens sechs Monate alte Taufbescheinigung, die Sie beim Pfarramt Ihrer Taufgemeinde erhalten. Unabhängig von der christlichen Konfession braucht man bei beiden zum Heiraten auch eine Geburtsurkunde und die Bescheinigung der standesamtlichen Eheschließung.
- Nach katholischem Kirchenrecht nicht nötig, aber von vielen Pfarrern erbeten, ist eine Firmungsurkunde oder entsprechend eine Konfirmationsurkunde.
- Gerade bei geschiedenen Heiratswilligen zeigen sich die Unterschiede dann deutlicher. Für die evangelische Trauung reicht ein rechtskräftiges Scheidungsurteil. Wer zuvor bereits nach katholischem Glauben kirchlich getraut und dann geschieden wurde, muss die wirksame, kirchliche Ungültigkeitserklärung vorlegen. Ohne diese ist eine erneute kirchliche Trauung nicht möglich.
- Wie bei der standesamtlichen Eheschließung kann es auch bei der kirchlichen Trauung regional unterschiedliche Anforderungen geben, was man zum Heiraten braucht. Auch bei Sonderfällen wie Adoption, gemeinsamen Kindern, Kindern aus Vorehen und ökumenischen Trauungen ist es immer sinnvoll, sich bei einem ausgiebigen Traugespräch zuvor beraten zu lassen.
Ist der ganze Papierkram erledigt, ist auch der Weg frei zum schönsten Tag in Ihrem Leben.
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