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Was bedeutet "EU-Fahrzeug"? - Wissenswertes

Inhaltsverzeichnis

EU-Fahrzeuge sind billiger, aber riskant.
EU-Fahrzeuge sind billiger, aber riskant.
Wer sich ein EU-Fahrzeug kauft, sollte wissen, auf was er sich einlässt. Dazu sollte man die Gegebenheiten zu Gewährleistung und Garantie kennen, ebenso was ein Neufahrzeug,Parallelimport oder Reimport bedeutet.

Die Preise für Autos sind in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern verhältnismäßig hoch. Dies liegt daran, dass hierzulande der Mehrwertsteuersatz über dem anderer Länder liegt und die Hersteller die Autoverliebtheit der Deutschen schlicht und einfach mit höheren Preisen ausnutzen.

EU-Fahrzeug ist meist ein Reimport

  • Wenn Sie ein EU-Fahrzeug kaufen, bedeutet dies, dass Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Auto kaufen. Handelt es sich um ein reimportiertes EU-Fahrzeug, wurde es in Deutschland gebaut, ins EU-Ausland exportiert und von dort wieder nach Deutschland zurückgeführt. Importieren Sie ein Fahrzeug eines ausländischen Herstellers, dessen Typ auch in Deutschland über ein Händlernetz des Herstellers vertrieben wird, handelt es sich um einen Parallelimport.
  • Als Kaufinteressent haben Sie die Möglichkeit, das EU-Fahrzeug selbst im Ausland zu kaufen und es zu importieren. Sie können auch einen freien Händler als Vermittler einschalten, der das EU-Fahrzeug in Ihrem Namen kauft oder ein EU-Fahrzeug direkt bei einem Import-Händler in Deutschland erwerben. 

Sie sind in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig

  • Wenn Sie das Auto kaufen, bedeutet dies, dass Sie es netto, also ohne die ausländische Mehrwertsteuer kaufen und dann binnen zehn Tagen nach Kaufdatum beim örtlichen Finanzamt die Umsatzsteuer anmelden und bezahlen müssen.
  • Wichtig ist der Preisvergleich. Beim Privatimport sollten Sie den Händler im Ausland aufsuchen und den Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) und die Ausstattungsmerkmale ermitteln.

Neu bedeutet nicht fabrikneu

  • Beachten Sie, dass ein Neufahrzeug auch bei einer Standzeit von bis 2 1/2 Jahren immer noch als Neufahrzeug verkauft werden darf, soweit es mangelfrei ist, das Modell unverändert gebaut wird und die Umstände offenbaren, dass es kein fabrikneues Fahrzeug im üblichen Sinne ist.
  • Klären Sie vorab, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen: Originalrechnung zur Berechnung Ihrer Umsatzsteuer, EU-Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrbundesamtes und eventuell die des Herstellers.
  • Wie soll das EU-Fahrzeug überführt werden und welche Kosten fallen an?
  • Legen Sie die Ausstattungsmerkmale im Kaufvertrag detalliert fest. Die Preisunterscheide sind teils auch auf niedrigere Anforderungen an die Schadstofffreiheit und die Ausstattung zurückzuführen.

Gewährleistung ist im Ausland einzufordern

  • Eventuelle Gewährleistungsansprüche müssen Sie gegen den Händler richten. Das bedeutet, dass Sie diesen in seinem Heimatstaat beanspruchen müssen. Es gilt das Recht dieses Landes. Es muss Ihnen klar sein, dass damit erhebliche Probleme (Sprache, Erreichbarkeit) verbunden sein können. 
  • Erwerben Sie das EU-Fahrzeug unter Einschaltung eines Vermittlers, klären Sie genau, wer Ihr Vertragspartner des Kaufvertrages sein soll. 
  • Beachten Sie, dass ein Teil der Gewährleistungs- oder Garantiefrist aufgrund einer Anmeldung auf den Händler bereits abgelaufen sein kann.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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