Ein Auto in Holland kaufen
- Ein Auto in Holland zu kaufen kann sich in gewissen Fällen lohnen. Die Mehrwertsteuer ist zwar mit der Deutschen vergleichbar, dafür sind die Basismodelle der Hersteller allerdings etwas günstiger oder vom deutschen Preis vergleichbare Fahrzeuge sind besser ausgestattet. Vergleichen Sie schon frühzeitig.
- Viele holländische Autohändler, insbesondere in Grenznähe, haben sich auf deutsche Kunden ausgerichtet und bieten ein Gesamtpaket an. Dies bedeutet, die Händler helfen Ihnen bei den bürokratischen Abwicklungen wie der Überführung, der Mehrwertsteuerrückerstattung und den Papieren.
- Ein Umbau des Fahrzeugs ist meist nicht notwenig, da alle in der EU gebauten oder für die EU gebauten Fahrzeuge zwischenzeitlich standardisiert sind. Dies gilt allerdings nicht für Fahrzeuge, welche als Neuwagen nach Holland importiert wurden, beispielsweise aus den USA. Achten Sie darauf.
Den Wagen nach Deutschland überführen
- Wenn Sie sich für ein Auto entschieden haben, dann gibt es noch einige Hürden zu nehmen. Als Erstes müssen Sie sich vergewissern, dass die Garantie des Herstellers auch in Deutschland Bestand hat. Achtung: Bei Gebrauchtwagen aus Holland haben Sie keine Gewährleistung wie in Deutschland, da diese in Holland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Ebenso ist eine Finanzierung im Ausland nicht sehr sinnvoll und auch schwierig durchzusetzen. Wenn Sie den Wagen finanzieren möchten, dann reden Sie mit Ihrer deutschen Hausbank über einen Autokredit. Der Vorteil: Wenn Sie bar bezahlen, dann können Sie vielleicht noch ein paar Prozent Rabatt aushandeln.
- Wenn der Kaufvertrag steht, die Garantie geklärt und die Finanzierung gesichert ist, dann müssen Sie noch Details bezüglich der Steuererstattung beziehungsweise der in Deutschland anfallenden Steuer klären. Der Händler wird Ihnen diesbezüglich alle Informationen geben können.
- Nun müssen Sie noch die Papiere umschreiben lassen. Bei EU-Neuwagen reicht es, die Papiere mit zum Straßenverkehrsamt zu nehmen, bei Gebrauchtwagen aus dem Ausland benötigen Sie zusätzlich eine neue HU-Bescheinigung vom TÜV und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche dokumentiert, dass der Wagen nicht als gestohlen gemeldet ist. Die Kosten dafür variieren.
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