So setzen Sie Kreditkosten von der Steuer ab
Es ist frustrierend, wenn man Monat für Monat Zinsen für ein aufgenommenes Darlehen bezahlen muss. Noch ärgerlicher ist es für Sie, wenn Sie diese Kosten nicht steuerlich absetzen können und so wenigstens Einkommenssteuer beim Finanzamt sparen. Achten Sie deshalb rechtzeitig darauf, für welche Anschaffung Sie einen Kredit aufnehmen. Wenn Sie das Geld nämlich für eine Investition hinsichtlich einer beruflichen Tätigkeit benötigen, dann können Sie die Kosten meist absetzen.
- Gehören Sie zu der Gruppe der Freiberufler? Wenn ja, dann dürfen Sie Darlehenszinsen dann bei der Einkommenssteuererklärung absetzen, wenn diese im Zusammenhang mit einer betrieblichen Investition wie z. B. eines Arbeitscomputers oder eines anderen Arbeitsgerätes anfallen. Auf alle Fälle benötigen Sie für eine steuerliche Absetzbarkeit eine ordentliche Rechnung dieser Anschaffung für den Nachweis. Auf diesem Beleg ist ganz genau beschrieben, was Sie angeschafft haben. Das Finanzamt braucht immer Belege!
- Auch als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, Investitionen und die damit verbundenen Kreditkosten steuerlich abzusetzen. Neben einer Abschreibung für Abnutzung ist das ein wichtiger Aufwand, um den zu versteuernden Gewinn zu reduzieren. Hier ist ein Kredit meist steuerlich absetzbar.
- Wenn Sie als Vermieter Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien haben, dann können Sie auch hier Ihre Darlehenskosten, sozusagen im Rahmen Ihres Vermietungsgewerbes, für Investitionen im Zusammenhang mit der Immobilie steuerlich absetzen. Das Darlehen könnte den Erwerb und die Renovierung des vermieteten Hauses betreffen.
- Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, für eine gekaufte Zweitwohnung aufgrund eines Jobs in einer anderen Stadt Kreditkosten steuerlich abzusetzen.
- Für Anleger besteht die Möglichkeit, prozentuale Kursverluste für Aktien, die mittels Darlehen gekauft wurden, steuerlich abzusetzen.
- Aber Vorsicht bei den Angaben in der Steuererklärung. Fragen Sie im Zweifelsfalle immer Ihren Steuerberater.
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