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Wahlbenachrichtigung verloren - so können Sie trotzdem zur Wahl

Inhaltsverzeichnis

Sie können auch wählen, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung verloren haben.
Sie können auch wählen, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung verloren haben.
Vor einer politischen Wahl erhalten wahlberechtigte Personen eine Wahlbenachrichtigung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Sie als Bürger, der zur Wahl zugelassen ist, werden mit der Wahlbenachrichtigung informiert, an welchem Datum und in welchem Wahlbezirk Sie Ihre Stimme abgeben können. Sie sind in einem Wählerverzeichnis eingetragen und über die laufende Nummer des Verzeichnisses leichter dem Bezirk zuzuordnen. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verloren, heißt das nicht automatisch, dass Sie nicht wählen können.

Was Sie benötigen

  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Ort der Stimmabgabe

Es kann passieren, dass Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten

Laut Gesetz ist es zwingend vorgeschrieben, dass wahlberechtigte Bürger fristgerecht eine Wahlbenachrichtigung vor Wahlen erhalten.

  • Da niemand perfekt ist, auch nicht die Verwaltung, kann es vorkommen, dass Sie aus bestimmten Gründen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sie können vergessen worden sein oder Ihre Wahlbenachrichtigung ging ganz einfach auf dem Postwege verloren. Setzen Sie sich mit dem Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde in Verbindung und fragen Sie nach, ob Sie an der Wahl nicht teilnehmen dürfen.
  • Es kann aber sein, dass Sie erst kurzfristig umgezogen sind und noch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie erhalten dann sofort von der Verwaltung einen Wahlschein mit den notwendigen Angaben. Meist sind diesem Wahlschein schon Briefwahlunterlagen beigefügt.

Sie haben Ihren Wahlschein verloren - gehen Sie trotzdem wählen

Wenn sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, gehen Sie trotzdem zur Wahl.

  • Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich. Es genügt, dass Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis zur Identifizierung vorzeigen können.
  • Voraussetzung ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihres Stimmbezirkes eingetragen sind. Und wenn Sie wissen, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, dann sind Sie bestimmt eingetragen.
  • Haben Sie den Ort der Stimmabgabe vergessen, rufen Sie bei der Verwaltung an. Dort erhalten Sie entsprechende Auskunft.

Sie sehen, auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie Ihrer Bürgerpflicht nachgehen.

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