Der Anspruch auf Wohngeld während des FSJ
- Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr, kurz FSJ genannt absolviert, verdient sehr wenig Geld. Sie sollten wissen, dass jeder, der ein Einkommen hat, dass zu gering ist, um die Miete und Lebenskosten selbst zu tragen, grundsätzlich bei der örtlich zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag auf Wohngeld stellen kann.
- Sie sollten aber während des FSJ beachten, dass es sein kann, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, weil Ihr Einkommen zu gering ist. Die Höhe des "Mindesteinkommens" ist nicht gesetzlich normiert, selbst der Begriff wird dort nicht explizit verwendet. Die Verwaltungsordnungen regeln, dass das Wohngeld grundsätzlich nur dann gezahlt wird, wenn ein der sozialhilferechtliche Bedarf gedeckt ist.
- Leider kann die Höhe hier nicht pauschal festgelegt werden, da sie von den verschiedenen Parametern abhängig ist. So ist die Höhe Ihrer Miete wichtig, Ihre Strom- und Heizkosten und viele andere Ausgaben.
- Beachten Sie, dass eine Faustformel gilt, wonach der Regelsatz bei 364 Euro liegt und zu diesem Betrag wird dann die Warmmiete addiert. Beträgt Ihr Gehalt weniger als diese Summe, so wird Ihr Antrag vermutlich abgelehnt werden.
- Sie können bei der Sozial-Hotline anrufen und explizit nachfragen, ob das Gehalt, was Sie beim FSJ beziehen ausreicht, um wohngeldberechtigt zu sein. Dies sollten Sie auch unbedingt tun, bevor Sie sich die Mühe machen, einen Antrag zu stellen.
So stellen Sie einen Antrag auf Wohngeld
- Haben Sie nun erfahren, dass Ihr Gehalt bei dem FSJ hoch genug ist, um Wohngeld zu erhalten, so besorgen Sie sich die Antragsformulare. Sie können diese auf der Webseite Wohngeldantrag einfach online downloaden und ausdrucken.
- Nun schicken Sie den ausgefüllten Antrag an die Wohngeldstelle. Man wird Ihnen unverzüglich ein Schreiben schicken und Sie auffordern, einige Unterlagen einzureichen.
- Reichen Sie nun die Auskunft Ihres Vermieters, Ihre Lohnbelege und Verdienstbescheinigung nach.
- Nun wird Ihnen die Wohngeldstelle einen Bescheid zukommen lassen.
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