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Wählen gehen - Stimme richtig abgeben

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Ein Mann steckt seinen Stimmzettel in die Wahlurne.
Ein Mann steckt seinen Stimmzettel in die Wahlurne. © Edmond Dantès / www.pexels.com
Endlich ist es so weit und Sie haben das aktive Wahlrecht erhalten. Damit ist gemeint, dass Sie bei diversen staatlichen und nicht staatlichen Wahlen ein Mitspracherecht bzw. ein Stimmrecht haben. Dieser Artikel klärt darüber auf, was es beim Gang an die Wahlurne und im Wahllokal zu beachten gibt.

Der Besuch im Wahllokal

Wer das 18. bzw. in Einzelfällen das 16. Lebensjahr vollendet hat, erhält als deutscher Staatsangehöriger eine Wahlbenachrichtigung. Egal ob die Wahl der neuen Bürgermeisterin oder des neuen Bürgermeisters, Landtagswahlen, Bundestagswahlen oder Europawahlen: Alle wahlberechtigten Bürger erhalten einen Brief ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in dem sie über die anstehenden Wahlen informiert werden.

Welche Informationen gehen aus der Wahlbenachrichtigung hervor?

  • Name und Anschrift der Wahlberechtigten
  • Anschrift des Wahllokals, welches in der Regel in der Nähe der Wohnanschrift liegt, um die Wege kurzzuhalten
  • Zu welcher Wahl aufgerufen wird
  • Informationen zur Barrierefreiheit des Wahllokals
  • Informationen zur Briefwahl

Damit haben Sie alle Informationen zur Hand, die für die Teilnahme an der Wahl bedeutend sind. Die Möglichkeit der Briefwahl ist für alle Wähler interessant, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund hohen Alters daran gehindert sind, persönlich im Wahllokal zu erscheinen. Aber auch für junge Menschen, die am Tag der Wahl auf einer Urlaubsreise sind, ist die Briefwahl eine Option. Da eine Demokratie ohne Wahlbeteiligung nicht überleben kann, sollte die Briefwahl unbedingt in Anspruch genommen werden, wenn Sie persönlich verhindert sind.

Was muss zur Wahl mitgebracht werden?

Aus dem Wahlschein geht hervor, dass der Schein selbst sowie der Personalausweis vorgelegt werden muss. Diesem Vorgehen schließe ich mich an: Am besten haben Sie beides zur Hand. Darüber hinaus müssen Sie nichts vorlegen. Den Stimmzettel erhalten Sie von den Wahlhelfern im Wahllokal, ein Stift zum Ankreuzen liegt in der Wahlkabine bereit.

So läuft die Stimmabgabe ab

Im Wahllokal werden Sie von mehreren, freundlichen Wahlhelfern begrüßt und erhalten Ihren Stimmzettel. Dieser kann mitunter sehr lang sein, wenn viele Parteien zur Wahl stehen. Ich rate Ihnen dringend, sich im Vorfeld der Wahl gründlich und gewissenhaft zu informieren und sich mit den Wahlprogrammen der Parteien auseinanderzusetzen. Im Idealfall haben Sie in der Schule im Politikunterricht schon darüber gesprochen, sodass Sie sich einen Überblick zu den Parteien und deren Zielen bekommen haben. Erst in der Wahlkabine eine Entscheidung zu treffen, ist nicht ratsam.  Bitte machen Sie sich vor der Wahl bereits kundig, um eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen zu können.

Freie und geheime Wahlen

Freie und geheime Wahlen gehören zu den Grundfesten einer Demokratie. In jedem Wahllokal gibt es daher Wahlkabinen, die nur von einer Person gleichzeitig betreten werden dürfen. Nachdem Sie Ihren Stimmzettel erhalten haben, nehmen Sie in der Kabine Platz und setzen Ihr Kreuz bei der Partei oder dem Kandidaten, für den Sie sich entschieden haben.  Anschließend falten Sie den Wahlschein sorgfältig zusammen, sodass für Außenstehende nicht ersichtlich ist, für wen Sie abgestimmt haben. Ihre Entscheidung unterliegt dem Wahlgeheimnis und sollte auch so behandelt werden.

Keine persönlichen Auskünfte auf dem Stimmzettel

Es ist folgerichtig, dass Sie Ihren Stimmzettel NUR dafür verwenden, für Ihre bevorzugte Partei bzw. Ihren Kandidaten zu stimmen. Name, Anschrift oder sonstiges hat auf dem Wahlschein nichts verloren, weil die Wahl sonst nicht mehr geheim wäre, Ihre Stimme wäre somit ungültig und könnte nicht berücksichtigt werden.

Wie viele Stimmen habe ich?

Ob Sie eine oder zwei Stimmen haben, ist davon abhängig, um welche Wahl es sich handelt. In den meisten Fällen haben Sie eine Stimme, dürfen also ein Kreuz für eine Partei oder einen Direktkandidaten setzen. Es gibt auch Wahlen, bei denen Sie zwei Stimmen haben. Oft ist das bei Kommunalwahlen der Fall, wenn verschiedene Posten und Ämter neu besetzt werden. Doch keine Sorge: Ob Sie ein oder zwei Kreuze machen dürfen, steht unübersehbar ganz oben auf Ihrem Stimmzettel. Wenn es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt, ist der Wahlschein in zwei Spalten unterteilt. Links machen Sie das Kreuz für die erste Stimme, rechts das Kreuz für die zweite. Wenn Ihnen dabei ein Fehler unterläuft und Sie den Stimmzettel so in die Wahlurne geben, wäre Ihre Stimme ebenfalls ungültig.

Was, wenn mir beim Ausfüllen des Wahlscheins ein Fehler passiert?

In diesem Fall ist es wichtig, sich bei den Wahlhelfern zu melden und um einen neuen Stimmzettel zu bitten. Dies ist in der Regel kein Problem. Der fehlerhafte Wahlschein wird unbesehen vernichtet. Öfter als einmal sollte jedoch kein Fehler passieren, da dies den laufenden Wahlprozess unnötig beeinträchtigen würde.

Der Wahlvorgang im Überblick

  1. Sie gehen in Ihr Wahllokal und legen Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung vor.
  2. Sie erhalten daraufhin Ihren Wahlschein.
  3. In der Wahlkabine setzen Sie ihre Kreuze.
  4. Sie falten den Stimmzettel so zusammen, dass Ihre Wahlentscheidung nicht von Dritten erkannt werden kann.
  5. Sie stecken Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben an einem wichtigen, demokratischen Vorgang teilgenommen – vielen Dank dafür! Egal um welche Art von Wahl es sich gehandelt hat, Ihre Teilnahme zählt. Für die Zukunft. Für unsere Demokratie. Für die Vielfalt.

helpster.de Autor:in
Andrea Herrmann
Andrea HerrmannUrlaub mit Haustieren - darüber könnte die Schriftstellerin Andrea ganze Bücher schreiben. Seit über 20 Jahren lebt sie mit ihren Hunden und anderen Haustieren an der Ostsee. Im Urlaub ist sie gerne mit der Bahn und ihren Tieren in Skandinavien unterwegs.
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