Sie werden sicherlich Ihre Gründe gehabt haben, sich für eine vorzeitige Rückgabe Ihres Fahrzeugs zu entscheiden. Leasing rechnet sich eigentlich nur, wenn Sie gewerblich tätig sind und die Leasingraten steuerlich als Betriebsausgaben ausweisen können. Wenn Sie die vorzeitige Rückgabe planen, sollten Sie vorher berechnen, welche finanziellen Auswirkungen dies für Sie nach sich zieht.
Verschiedene Vertragsarten beim Leasingfahrzeug
- Leasing ist die Überlassung eines Fahrzeuges für eine bestimmte Zeit und eine bestimmte Kilometerleistung. Für die Berechnung der entstehenden Kosten für eine vorzeitige Rückgabe kommt es darauf an, ob Sie Restwertleasing oder Kilometerleasing vereinbart haben.
- Beim Restwertleasing wurde bei Vertragsabschluss ein bestimmter Restwert des Leasingsfahrzeuges festgelegt. Dies ist der Betrag, den Sie bei Ablauf der vertraglich festgelegten Leasingzeit erbringen müssen. Beim Kilometerleasing wird die Abrechnung aufgrund der gefahrenen Kilometer vereinbart. Mehr- oder Minder-Kilometer sind auszugleichen.
- Geben Sie das Leasingfahrzeug vorzeitig zurück, werden Sie vertragsbrüchig, da Sie die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht einhalten. Wie bei jedem anderen Vertrag auch, machen Sie sich damit schadensersatzpflichtig.
Bei der Rückgabe wird abgerechnet
- Haben Sie das Leasingfahrzeug intensiv genutzt und/oder sind Sie viele Kilometer gefahren, müssen Sie damit rechnen, dass erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Schließlich müssen Sie davon ausgehen, dass der Leasinggeber Ihnen in der Regel ein neuwertiges Fahrzeug überlassen hat, das durch Ihre Nutzung jetzt seinen Neuwert verloren hat und es für den Leasinggeber schwieriger werden wird, das Fahrzeug zu verwerten. Er hat seine Kostenkalkulation darauf aufgebaut, dass Sie sich vertragsgemäß verhalten.
- Der Leasinggeber berechnet seinen Schaden grob gesagt auf der Grundlage der noch offenen Leasingraten und einer eventuellen Schlusszahlung sowie des Rücknahmewertes des Fahrzeuges und zieht davon seinen Zinsvorteil ab, den er aufgrund der vorzeitigen Rückgabe erhält. Ihnen wiederum sind die Beträge gutzuschreiben, die der Leasinggeber durch eine Verwertung des Leasingsfahrzeuges erhält.
Treffen Sie keine vorzeitige Entscheidung
- Insgesamt müssen Sie davon ausgehen, dass Sie auf jeden Fall einen finanziellen Verlust in Kauf nehmen müssen, wenn Sie die vorzeitige Rückgabe anstreben. Im Idealfall beschaffen Sie sich über diesen Leasinggeber ein anderes Leasingfahrzeug und verhandeln mit ihm die vorzeitige Rückgabe so, dass Sie weitgehend schadlos bleiben.
- Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung oder nach Erhalt der Kostenforderung des Leasinggebers juristisch beraten.
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