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Vorstandsbeschwerde - Erklärung

Vorstandsbeschwerden werden meistens zeitnah und kulant bearbeitet.
Vorstandsbeschwerden werden meistens zeitnah und kulant bearbeitet.
Ärgern Sie sich über Ihre Versicherung, Ihre Bank, einen Telefonanbieter oder ein sonstiges Unternehmen? Anstatt sich in der örtlichen Filiale zu beschweren, können Sie Ihr Anliegen auch als Vorstandsbeschwerde nach ganz oben richten. Schlucken Sie aber zuerst Ihren Ärger herunter und bemühen Sie sich, zur Sachlichkeit zurückzufinden.

Was eine Vorstandsbeschwerde ist

  • Die Vorstandsbeschwerde ist keine explizit im Gesetz verankerte Form der Beschwerde.
  • Das deutsche Recht kennt die Beschwerde als Rechtsbehelf nur im staatlichen Bereich, also wenn Sie als Bürger zum Beispiel von einer strafrechtlichen Sanktion oder einer sonstigen behördlichen Entscheidung betroffen sind.
  • Viele Unternehmen der Privatwirtschaft, vor allem Banken und Versicherungen, haben sich jedoch internen Regeln über den Umgang mit Kundenbeschwerden unterworfen und sich oftmals verpflichtet, darauf detailliert zu antworten.
  • Auch zahlreiche weitere Unternehmen haben die Kundenzufriedenheit als wichtiges betriebswirtschaftliches Element begriffen und reagieren auf Beschwerden daher mit der gebotenen Sorgfalt und häufig mit Kulanz.
  • Die Vorstandsbeschwerde ist damit ein effizientes Mittel, um als Kunde seine Unzufriedenheit mit einem bestimmten Vorgang oder dem Verhalten von Mitarbeitern zu äußern, entfaltet aber keine spürbaren Rechtswirkungen. Insbesondere wirkt sie nicht aufschiebend und hemmt die Verjährung einer Forderung nicht.

So richten Sie Ihr Schreiben an den Vorstand

  • Die Vorstandsbeschwerde unterliegt keiner bestimmten Form und keiner Frist.
  • Je nach Art und Größe des Unternehmens ist der Umgang mit Kundenbeschwerden unterschiedlich geregelt, in manchen Firmen besteht eine gesonderte Beschwerdeabteilung, in kleinen Betrieben dagegen liest der Chef seine Post noch persönlich.
  • Wenn Sie nicht wissen, wer für die Bearbeitung zuständig ist, und sich an die höchstmögliche Ebene richten möchten, recherchieren Sie am besten die Namen der Vorstandsmitglieder.
  • Adressieren Sie Ihr Schreiben namentlich an eines der Vorstandsmitglieder und kennzeichnen Sie Ihren Brief von außen sichtbar als "persönlich/vertraulich".
  • Schildern Sie möglichst klar und in einfachen Worten den Sachverhalt und bemühen Sie sich immer, die gebotene Höflichkeit zu wahren.

In den meisten Fällen können Sie nun auf eine freundliche Antwort hoffen, die vielleicht sogar Ihr Problem erledigt.

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