Gliederung von Namen
Der Name eines Menschen besteht oft nicht nur aus Vor- und Nachname. Es gibt noch andere Bestandteile, die zum kompletten Namen gehören.
- Der Vorname ist der Teil des Namens, den die Eltern fast frei wählen können, wenn Sie die Geburt eines Kindes anzeigen. Er muss allerdings so geartet sein, dass das Geschlecht des Kindes zu erkennen ist. Auch darf er nicht beleidigen oder diskriminieren. Bis auf wenige Ausnahmen können Eltern aber frei entscheiden, welchen Vornamen das Kind tragen soll.
- Der Nachname wird auch Familienname genannt. Dieser wird von einem Elternteil übernommen.
- Als Namenzusatz gelten Titel wie Graf, Fürst oder Baron. Auch diese werden von einem Elternteil übernommen.
- Ebenfalls als zum Namen gehörend werden akademische Titel betrachtet. Dieser Bestandteil des Namens bedarf einer entsprechenden Qualifikation. Er ist ein Teil des Namens, der erst später dazukommt.
- Bleiben noch Zusätze wie von, van etc. Diese sind Vorsatzworte zum Nachnamen. Sie gehören also nicht zum Familiennamen. Ein Peter von der Höhe trägt den Nachnamen Höhe, das "von der" sind Vorsatzworte.
Regelungen bezüglich der Vorsatzworte
- In Datevtabellen, Adressverzeichnissen und anderen Registern in denen Namen erfasst werden, gibt es in der Regel eigene Eingabefelder für die Vorsatzworte. Wenn es solche Felder nicht gibt, werden die Vorsätze vor den Nachnamen eingetragen.
- Hintergrund der Vorsatzworte ist die alphabetische Sortierung nach Nachnamen. Peter von der Höhe wird natürlich unter “H“ abgelegt, nicht unter “v“. Bei einer automatischen Sortierung nach dem Nachnamen würde er aber unter “v“ auftauchen. Dies wird umgangen, indem das “von der“ als Vorsatzwort erfasst wird und nicht als Teil des Nachnamens.
- Dabei ist es oft problematisch, welche Worte zulässig sind und welche nicht. Besonders bei ausländischen Namen kann dies schwierig sein. Es gibt daher Referenztabellen, in denen zulässige übliche Zusätze erfasst sind. Hätten Sie gedacht, dass "Große" und "Kleine" Vorsatzworte zu einem Namen sein können? Der "Allergrößte" ist aber kein zulässiger Namenzusatz.
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