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Vorsätzlicher Betrug - Begriffserklärung

Betrug bezweckt Vermögensvorteil.
Betrug bezweckt Vermögensvorteil.
Betrug ist strafbar. Begrifflich ist der Tatbestand nur begehbar, wenn Sie wissen und wollen, was Sie tun. Es muss also vorsätzlicher Betrug vorliegen. Eine fahrlässige Begehungsweise gibt es nicht.

Betrug ist eigentlich ein allgemein verständlicher Begriff. Jeder hat davon eine Vorstellung. Wenn Sie aber den betreffenden Straftatbestand des § 263 StGB lesen, werden Sie sehen, welche komplexen Vorgänge das Leben so mit sich bringt.

Nur bei vorsätzlicher Begehungsweise liegt eine Straftat vor

  • Nur vorsätzlicher Betrug ist strafbar. Nur im Vorsatz kommt die kriminelle Energie des Täters zum Ausdruck, der es bewusst und zielgerichtet darauf anlegt, eine andere Person vermögensmäßig zu schädigen. Da diese Absicht nicht fahrlässig zum Ausdruck gebracht werden kann, ist fahrlässiger Betrug nicht denkbar und somit auch nicht strafbar.
  • Um den Tatbestand zu erfüllen, bedarf es vier objektiver Merkmale. Es sind dies eine Täuschungshandlung des Täters, der dadurch hervorgerufene Irrtum des getäuschten Opfers, die durch diesen Irrtum veranlasste Vermögensverfügung des Opfers und letztlich der dadurch bewirkte Vermögensschaden.
  • In subjektiver Hinsicht erfordert vorsätzlicher Vorsatz die Absicht, sich selbst oder einem Dritten aus der Schädigung einen Vermögensvorteil zu verschaffen, wobei dieser Vermögensvorteil objektiv rechtswidrig sein muss.

Betrug an Beispielen erklärt

  • Beispiel: Sie bestellen aufgrund einer Anzeige im Internet oder ersteigern auf einer Auktionsplattform einen Gegenstand und bezahlen diesen auf Verlangen des Verkäufers im Voraus. Der Verkäufer liefert den Gegenstand nicht, weil er diesen nicht besitzt und auch nie besessen hat und auch nie besitzen wird. Ihm kam es ausschließlich darauf an, Kaufinteressenten zur Zahlung des Kaufpreises anzulocken. Der Verkäufer hat Sie betrogen.
  • Reine Zukunftsprognosen sind hingegen keine betrügerischen Handlungen. Kaufen Sie ein Gemälde, weil der Maler behauptet, es werde spätestens in drei Jahren das Zehnfache wert sein, liegt kein vorsätzlicher Betrug vor, da Sie nicht davon ausgehen können, dass der Maler die Zukunft zuverlässig vorhersagt.
  • Vorsätzlicher Betrug kann auch in einer Unterlassungshandlung bestehen. Dies ist der Fall, wenn dem Täter eine Offenbarungspflicht obliegt und er trotzdem schweigt. Beispiel: Sie kaufen ein Auto. Der Verkäufer verschweigt Ihnen, dass er damit einen Unfall hatte und das Fahrzeug somit über Wert verkauft wird.
  • Kein Betrug liegt vor, wenn der Täter für sich keinen Vermögensvorteil anstrebt und Sie lediglich "hinters Licht" führt oder sich Vorteile nicht vermögensrechtlicher Art verschafft.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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