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Vorläufiges polizeiliches Führungszeugnis - so wird es beantragt

Die Polizei stellt kein Führungszeugnis aus.
Die Polizei stellt kein Führungszeugnis aus. © Dieter_Schütz / Pixelio
Bei Bewerbungen wird häufig ein vorläufiges polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Die meisten Bewerber wissen nicht, wo Sie es herbekommen, und haben selbstverständlich keines zur Hand. So bekommen Sie es.

Wichtiges über ein polizeiliches Führungszeugnis

Ein vorläufiges polizeiliches Führungszeugnis werden Sie vermutlich nie bekommen, denn im Behördendeutsch gibt es nur ein Führungszeugnis für verschiedene Zwecke und in verschiedenen Belegarten, dabei sollten Sie Folgendes beachten:

  • Ein Führungszeugnis wird nur auf Antrag vom Bundesamt für Justiz erstellt. Den Antrag müssen Sie selber stellen. Um dies zu können, müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein. Sie müssen diesen Antrag beim Einwohnermeldeamt bzw. beim Bürgerbüro stellen. Beachten Sie, dass Sie den Antrag nur selbst stellen können und einen Personalausweis oder einen Reisepass vorlegen müssen.
  • Die Einträge, die im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt sind, müssen nicht dieselben sein wie die tatsächlichen Straftaten, die im Bundeszentralregisterauszug stehen. Kleinere Jugendstrafen, Geldstrafen bis zu 90 Tagesätzen und einige Straftaten aus dem Bereich der Drogendelikte werden im polizeilichen Führungszeugnis nicht erwähnt.
  • Wenn Sie nicht wissen, ob es Einträge in Ihrem Führungszeugnis gibt, sollten Sie dieses vorab prüfen, um dann zu entscheiden, ob es dem Arbeitgeber oder Behörden vorgelegt werden soll. Je nach Fall ist es sicher besser, wenn Sie, die Person, die Ihr Führungszeugnis bekommt, selbst über eingetragene Strafen informieren, was immer besser ist, als wenn diese es aus dem Führungszeugnis erfährt.

So bekommen Sie ein vorläufiges Zeugnis Ihrer Straftaten

Genau genommen gibt es kein vorläufiges polizeiliches Führungszeugnis, dieses ist immer eine Momentaufnahme Ihres Strafregisters bzw. eines Teiles des Strafregisters, weil einige Taten in Führungszeugnis nicht genannt werden.

  • Wenn ein privater Arbeitgeber oder ein Vermieter ein solches vorläufiges Zeugnis haben möchte, dann ist damit in der Regel das ganz normale Führungszeugnis für privat Zwecke (Belegart N) gemeint. Oft wird als vorläufig akzeptiert, dass Sie den Antrag nachweisen können, denn es kann schon ein paar Wochen dauern, bis Ihnen das Führungszeugnis zugesandt wird. Lassen Sie sich das Führungszeugnis selbst zustellen, dann sehen Sie, was darin steht.
  • Für Behörden werden Sie das Führungszeugnis der Belegart O benötigen. Dieses wird Ihnen nicht zugestellt, das bekommt die Behörde, für die Sie es benötigen. Wenn Sie nicht sicher sind, was darin stehen könnte, sollten Sie sich dieses vorab zur Einsicht an ein Amtsgericht senden lassen. Auch dann können Sie immer noch entscheiden, ob es weitergeleitet werden soll.
  • Wird ein vorläufiges polizeiliches Führungszeugnis verlangt, dann sollten Sie eine Erklärung aufsetzen, in der Sie selbst erklären, dass Sie weder vorbestraft sind noch ein Strafverfahren gegen Sie läuft. Setzen Sie den Zusatz dazu, dass Sie das Führungszeugnis beantragt haben, dieses Ihnen aber noch nicht vorliegt.

Obwohl immer noch oft ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird, hat dieses mit der Polizei nichts zu tun, den Antrag müssen Sie beim Einwohnermeldeamt bzw. beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde stellen, ausgestellt wird es Bundesamt für Justiz. Ein vorläufiges Zeugnis gibt es nicht, aber Sie können vorab erklären, keine Straftaten begangen zu haben.

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