Vorläufiger Reisepass - Einreise nach Russland auch mit diesem Pass möglich
- Besitzer eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses und eines Visums haben keine Probleme, nach Russland einreisen zu können. Zusätzlich dazu müssen die Pässe eine Gültigkeitsdauer von über 6 Monaten nach Ausreisedatum haben.
- Anders sieht es bei Einreisewilligen aus, die kein Visum haben. Diese müssen die Einreiseerlaubnis mithilfe eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses beantragen.
- Auch Kinder benötigen seit Juni 2012 einen eigenen Kinderreisepass. Ab einem Alter von 10 Jahren ist ebenfalls ein Foto vorgeschrieben. Auch hier ist eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten über das Ausreisedatum notwendig.
- Das Visum selbst muss vor der beabsichtigten Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden.
- Außerdem benötigen Sie eine gültige Ausreisekrankenversicherung und den Beleg über die "Rückkehrwilligkeit".
- Da nicht alle Gebiete für Deutsche zugängig sind, ist es sinnvoll, sich vorher über diese Gebiete im Hotel oder bei der zuständigen Innenbehörde zu erkundigen.
Vorläufiger Reisepass - Beantragung und benötigte Unterlagen
- Um ein Visum beantragen zu können, benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
- Falls die Zeit für den normalen Reisepass nicht mehr reicht, genügt auch ein vorläufiger Reisepass für die Beantragung des Visums zur Einreise in Russland.
- Diesen Reisepass erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie sofort den Reisepass benötigen und die Zeit für die Ausstellung eines normalen Reisepasses nicht mehr reicht.
- Außerdem müssen Sie zeitgleich einen ePass beantragen.
- Die zuständige Passbehörde verlangt neben allen gültigen Ausweisdokumenten ein biometrisches Lichtbild, den auf Deutsch ausgefüllten Passantrag, ggf. die Heirats- bzw. Scheidungsurkunde, die Abmeldebescheinigung - sofern in den aktuellen Ausweisdokumenten noch der alte Wohnort steht und den Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit - falls diese nicht durch Geburt erworben wurde.
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