Allgemeine Vorfahrtsregeln
- In Ländern mit Rechtsverkehr gilt auf Straßen ohne Ampeln und ohne Verkehrsschilder stets "rechts vor links". Obacht Ihrerseits ist aber geboten, wenn Sie sich in einem Land mit Linksverkehr aufhalten. Hier gilt umgekehrt "links vor rechts".
- Manche Länder - Großbritannien beispielsweise - kennen jedoch weder "rechts vor links" noch "links vor rechts". Hier sind dafür alle Straßen mit eindeutigen Schildern oder Fahrbahnmarkierungen versehen.
- Steht auf einer Straße eine Ampel und ein Straßenschild, hat die Beachtung der Ampel Priorität. Die Beschilderung greift, wenn die Ampel ausfällt oder über Nacht deaktiviert wird.
Verhalten am Berg - Deutschland und Österreich
In Deutschland ist die Vorfahrt am Berg gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Das bedeutet aber, dass automatisch der Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung greift. Demnach ist bei allen Bedingungen das Fahrzeug immer so zu führen, dass gegenseitige Rücksicht herrscht. Die eigene Gefährdung und die der anderen Verkehrsteilnehmer soll durch vorsichtiges Fahren vermieden werden.
- Für Fahrten am Berg bedeutet dies, dass der Verkehrsteilnehmer, der am leichtesten ausweichen kann, dies tun sollte. Sind Sie näher an der nächsten Ausweichmöglichkeit, überlassen Sie dem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt.
- Im Zweifelsfall sollten Sie dem entgegenkommenden Fahrzeug auch dann die Vorfahrt ermöglichen, wenn Sie das mobilere Fahrzeug haben (Motorrad mobiler als PKW; PKW mobiler als LKW). Eine Verständigung durch Handzeichen erleichtert dabei die Kommunikation.
- Da auch in Österreich keine eindeutige Regelung des Verhaltens am Berg besteht, gilt hier dasselbe wie für deutsche Straßen. Fahren Sie vorausschauend und mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Regelung in Frankreich, Italien und der Schweiz
- Genauer geregelt ist das Verhalten am Berg dagegen in den Nachbarländern Frankreich und Schweiz. Hier müssen Sie mit dem mobileren Fahrzeug dem Gegenüber die Vorfahrt überlassen. Bei vergleichbaren Fahrzeugen hat der Vorfahrt, der den Berg hinauffährt. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen für den Fahrer bergauf eine Ausweichmöglichkeit unmittelbar bevorsteht, während der Abwärtsfahrende sonst zurücksetzen müsste.
- In der Schweiz gibt es ferner sogenannte "Bergpoststrassen". Sie sind explizit durch ein blaues rechteckiges Verkehrszeichen mit gelbem Posthorn ausgeschildert. Hier haben ohne Ausnahme Busse mit entsprechendem Horn (Postbusse und andere Busse mit offizieller Berechtigung) die Vorfahrt.
- In den Bergregionen Italiens gilt die Vorfahrt für alle Busse. Egal, ob diese abwärts oder aufwärts fahren, hat man als PKW- oder Motorradfahrer die Vorfahrt zu gewähren.
Weiterlesen:
- Auf Parkplatz "rechts vor links" - Beachtenswertes
- Vorfahrtsregeln lernen - so verhalten Sie sich korrekt im Straßenverkehr
- Wie weit darf ich in eine Kreuzung einfahren? - Wissenswertes zum sicheren Fahren
- Einbahnstraße mit dem Fahrrad befahren - nützliche Hinweise
- Übersicht: Alles zum Thema Verkehrsrecht
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?