Die Voraussetzungen, um in die EU zu kommen, sind für alle potenziellen Beitrittskandidaten gleich. Jedes europäische Land kann einen Beitrittsantrag stellen, eine Beitrittskommission entscheidet anhand von festgelegten Kriterien, ob ein Beitritt bewilligt werden kann, ob er verschoben werden oder abgelehnt werden muss.
Die Voraussetzungen für den EU-Beitritt
- Zu den wichtigsten Voraussetzungen, um in die EU zu kommen, zählen die Anerkennung der Menschenrechte und eine demokratische Verfassung. Das beinhaltet auch, dass in dem jeweiligen Land verschiedene politische Parteien zugelassen werden und dass Korruption aktiv bekämpft wird. Wer diese Basis-Kriterien nicht erfüllt, braucht sich keinerlei Hoffnungen zu machen, in die Europäische Union aufgenommen zu werden.
- Neben den politischen Kriterien für den Beitritt gibt es selbstverständlich auch Wirtschaftliche. Der jeweilige Staat muss eine funktionierende Marktwirtschaft haben und offen für einen Handel mit dem Ausland sein. Kommunistisch regierte Länder können daher nicht beitreten. Zudem sollte der Wille vorhanden sein, der Währungsunion beizutreten, also den Euro einzuführen.
- Das dritte Kriterium ist das sogenannte "Acquis-Kriterium": Jedes Mitglied der Europäischen Union verpflichtet sich, die Ziele der EU zu verfolgen und zu einem Gelingen des Bündnisses beizutragen.
Der Weg, in die EU zu kommen
- Zunächst legt das beitrittswillige Land dem EU-Rat einen Mitgliedsantrag vor. Eine eigens dafür zuständige Kommission wird vom Rat beauftragt, zu prüfen, ob die oben genannten Kriterien erfüllt sind und auch eingehalten werden.
- Wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, können die Verhandlungen eröffnet werden.
- Während des Verhandlungszeitraumes erhalten die Beitrittskandidaten finanzielle Zuschüsse und professionelle Beratung im Hinblick auf die Umsetzung der Kriterien.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Kriterien praktisch umgesetzt, stimmen alle Länder über den Beitritt des neuen Mitglieds ab. Nur mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen kann der Beitrittsvertrag unterschrieben werden.
- Dieser wird auch von allen Regierungs- und Staatschefs unterzeichnet.
In der Regel ziehen sich Beitrittsverhandlungen über mehrere Jahre hin. Besonders wenn einige Länder Bedenken haben, kann sich der Aufnahmeprozess verzögern.
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