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Voraussetzungen für das Fachabitur - das benötigen Sie

Fachabitur Teil I - schulische Ausbildung abschließen
Fachabitur Teil I - schulische Ausbildung abschließen
Wenn Sie sich zum Ziel gesetzt haben, an einer Fachhochschule zu studieren, müssen Sie vorher die allgemeine Fachhochschulreife erwerben. Die Fachhochschulreife wird auch oftmals einfach nur Fachabitur genannt. Möglichkeiten für den Abschluss bieten Ihnen Fachoberschulen beziehungsweise Oberstufenzentren, wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen.

An einer Fachoberschule erhalten Sie die für ein Studium an einer Fachhochschule notwendige Bildung vermittelt. Bestehen Sie die Abschlussprüfung, ist das gleichbedeutend mit dem Erwerb der Fachhochschulreife (Fachabitur).

Voraussetzungen für das Fachabitur - schulische und praktische Bildung

  • Wenn Sie die gymnasiale Oberstufe nicht mit einem regulären Abitur beenden, weil Sie vorzeitig nach der 12. Klasse abschließen, erlangen Sie damit den schulischen Teil für das Fachabitur. In den meisten Bundesländern kommen Sie der staatlichen Fachhochschulreife einen großen Schritt näher.
  • Neben dem praktischen (berufsbezogenen) Teil ist der schulische Ausbildungsteil eine der Voraussetzungen zur Erlangung des Fachabiturs.
  • Neben dem Gymnasium können Sie für die Absolvierung des schulischen Teils der Fachhochschulreife höhere Handels- und Berufsfachschulen, ein Berufskolleg sowie Berufsfachschulen oder Abendschulen nutzen.
  • Einzelheiten zur schulischen Bildung und die Voraussetzungen für deren Anerkennung für das Fachabitur sind in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich. Sie finden detaillierte Informationen online auf den Webseiten der Kultusministerien.
  • Für jeweils zwei Schulhalbjahre müssen Sie meist die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Naturwissenschaft, eine Fremdsprache und ein gesellschaftswissenschaftliches Fach besucht haben.
  • Aus weiteren Fächern werden maximal je zwei Schulhalbjahre angerechnet. Fächer ohne Punktbewertung werden nicht angerechnet.
  • Das bundesweit einheitliche Punktesystem zur Bewertung von schulischen Leistungen sieht eine Höchstpunktzahl von 285 Punkten vor. Wenn Sie mindestens 95 Punkte erreichen, haben Sie den schulischen Teil für das Fachabitur erfüllt.

So gelingt Teil II der Fachhochschulreife

  • Der praktische Teil beim Fachabitur hat das Ziel, dass Sie erste Einblicke in eine Berufspraxis erhalten. Das soll Ihnen auch bei der Berufswahl helfen.
  • Sie müssen zudem einige Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen nach der Absolvierung des praktischen Teiles eine Fachhochschulreife sicher ist.
  • Wesentliche Unterschiede ergeben sich je nach Bundesland aus dem Faktum acht- oder neunjähriges Abitur.
  • Nach dem vorzeitigen Verlassen der gymnasialen Oberstufe haben Sie maximal acht Jahre Zeit, den praktischen Teil zu beenden.
  • Anerkannt wird eine zweijährige Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, ein gelenktes Praktikum oder eine Ausbildung bei der Bundeswehr (Dienstzeit vier Jahre) oder eine vierjährige Berufstätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes.
  • Wenn Sie an einem Weiterbildungskolleg (Abendschule oder Kolleg) oder einer zweijährige Berufsfachschule (höhere Handelsschule) das Fachabitur Teil I abgelegt haben, erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Fachhochschulreife auch dann, wenn Sie eine geforderte Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit davor oder nebenher abgeleistet haben.

Bereits von Ihnen absolvierte praktische Tätigkeiten werden nach einer Einzelfallprüfung unter Umständen angerechnet. Berücksichtigung finden kann beispielsweise Wehrdienst, Zivildienst oder freiwilliges soziales Jahr. 

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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