Wenn Sie zuhause ausziehen, sich Ihre Wohnung oder Ihr WG-Zimmer jedoch noch in der Nähe des Elternhauses befindet oder Sie am Wochenende regelmäßig "nach Hause" fahren, ist die Versuchung oft groß, die unangenehmen Dinge des selbstständigen Lebens weiterhin auf die Eltern zu delegieren.
Ausziehen und selbstständig werden
- Mit dem Ausziehen von zuhause fängt die Abnabelung vom Elternhaus oft erst an. Und manchmal gelingt eine Loslösung selbst dann nicht, wenn Sie schon lange weit weg wohnen.
- Wenn Sie beispielsweise vor dem oder während des Studiums zuhause ausziehen, dann sollten Sie danach auch bereit sein, die Verantwortung für Ihren Alltag zu übernehmen.
- Vermeiden Sie es also, Ihre schmutzige Wäsche tonnenweise "nach Hause" zu transportieren, um sie dort im "Hotel Mama oder Papa" bequem waschen zu lassen.
- Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder WG keine eigene Waschmaschine haben, dann gibt es vielleicht einen Waschsalon, den Sie nutzen können. Dies mag zwar aufwendiger und teurer sein als die Wäsche bei den Eltern abzuliefern, führt Sie jedoch Schritt für Schritt an ein selbstständiges Leben heran.
Sich von zuhause lösen
- Vielleicht werden es Ihre Eltern Ihnen sogar schwer machen, sich von zuhause zu lösen. Sie müssen sich schließlich auch damit auseinandersetzen, dass Ihr Kind, das doch eben noch im Kindergarten war, nun ein eigenes Leben beginnt.
- Nicht nur Ihre Wäsche sollten sie nicht zuhause waschen lassen, Sie sollten auch nicht am Wochenende ständig nach Hause fahren - so, als sei Ihre eigene Wohnung eigentlich nur ein Notquartier.
- Wenn Sie an einen anderen Ort gezogen sind, nehmen Sie sich lieber Zeit, diesen neuen Ort zu entdecken und dort neue Freunde und Bekannte zu finden.
- Fahren Sie nur noch in der Rolle eines "Besuchers" oder einer "Besucherin" nach Hause, nicht jedoch als jemand, der nur während der Woche woanders lebt, aber doch eigentlich noch "zuhause" wohnt.
Die Loslösung vom Elternhaus ist mit einem Auszug noch nicht bewältigt. Oft ist dies nur der erste Schritt in einem längeren Prozess.
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