Von Realschule auf Gesamtschule wechseln - Hinweise
- Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind von der Realschule auf die Gesamtschule wechseln kann, sollten Sie viele wichtige Aspekte beachten und diese Entscheidung nicht leichtfertig fällen, da es Einiges zu beachten gilt.
- Viele Schüler wechseln von der Realschule auf die Gesamtschule, weil sie häufig noch vorhaben, das Abitur zu machen. Deshalb ist es sehr hilfreich, wenn man den Wechsel frühzeitig durchführt. In einer Gesamtschule ist es nämlich notwendig, eine zweite Fremdsprache zu lernen, um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden.
- Das Wechseln von der Realschule auf die Gesamtschule ist allerdings nur möglich, wenn der Notendurchschnitt Ihres Kindes stimmt. Dieser muss mindestens 3,0 in den 3 Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Englisch betragen. Dann sollte dem Wechsel Ihres Kindes nichts mehr im Wege stehen, da es alle Voraussetzungen der erforderlichen Leistungen erfüllt.
- Oft ist ein Wechsel nur sehr früh möglich. Viele Schüler wechseln in der 7. oder 8. Klasse von der Realschule auf die Gesamtschule. Nach dem Abschluss der 10. Klasse kann ein Wechsel sehr kompliziert werden, da die erforderliche zweite Fremdsprache nicht gegeben ist. Dieses Problem können Sie einfach beheben, indem Sie Ihr Kind auf eine Volkshochschule schicken und es dort eine zweite Fremdsprache lernen lassen. Es reicht bereits ein Grundkurs aus.
Notwendige Maßnahmen beim Schulwechsel
- Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind von der Realschule auf die Gesamtschule wechseln kann, sollten Sie zunächst die schulischen Leistungen Ihres Kindes mit den Anforderungen der entsprechenden Gesamtschule vergleichen. Die meisten Gesamtschulen haben strenge Vorgaben.
- Sollten die Noten Ihres Kindes stimmen, der Durchschnitt nicht mehr als 3,0 betragen und eine zweite Fremdsprache vorhanden sein, können Sie mit der Bewerbung fortfahren.
- Suchen Sie sich nun eine geeignete Gesamtschule aus. Lassen Sie Ihr Kind selbst entscheiden, da es wichtig ist, dass es sich in der neuen Schule wohlfühlt.
- Vereinbaren Sie nun frühzeitig einen Besprechungstermin.
- Wenn Sie mit Ihrem Kind zusammen den Termin wahrnehmen, nehmen Sie die letzten Zeugnisse, Geburtsurkunde und eventuelle Zertifikate in Kopie mit, da diese in der Schule verbleiben.
- Wenn die Schulleitung dem Wechsel zustimmt, sollte Ihr Kind dennoch das angebrochene Schuljahr beenden, da es an der neuen Schule eine geraume Zeit der Eingewöhnung braucht und nicht gleich in das kalte Wasser springen sollte.
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