Alle Kategorien
Suche

Vollstreckungsankündigung im Briefkasten - so können Sie reagieren

Vollstreckungsankündigung erhalten? Dann ist es Zeit für einen ernsthaften Kassensturz.
Vollstreckungsankündigung erhalten? Dann ist es Zeit für einen ernsthaften Kassensturz.
Eine Vollstreckungsankündigung kündigt, wie der Name schon sagt, an, dass die Zwangsvollstreckung eines Gläubigers droht. Hier ist es besonders wichtig, schnell und überlegt zu handeln, sonst haben Sie bald nicht nur eine Zwangsvollstreckung vor sich, sondern auch noch wesentlich mehr Schulden als zuvor.

So reagieren Sie auf eine Vollstreckungsankündigung

  • Eine Vollstreckungsankündigung flattert nicht von jetzt auf gleich ins Haus - in aller Regel sind ihr Mahnschreiben, ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid vorausgegangen. Was Sie auf keinen Fall tun dürfen, ist, die Vollstreckungsankündigung so zu behandeln, wie Sie es vermutlich mit der restlichen Post getan haben: Sie dürfen Sie auf keinen Fall ignorieren.
  • Kontaktieren Sie unbedingt Ihren Gläubiger. Hierbei sollten Sie besonders höflich und freundlich sein, denn nur in seinem Ermessen liegt es, die Vollstreckungsankündigung aufheben zu lassen und Ihnen so den Besuch des Gerichtsvollziehers zu ersparen. Bieten Sie eine Ratenzahlung an und zahlen Sie, wenn möglich, die erste Rate noch am selben Tag ein. Lassen Sie sich hierüber von Ihrer Bank eine Bestätigung ausstellen und lassen Sie diese dem Gläubiger zukommen.
  • Noch deutlicher machen Sie Ihre Zahlungsabsichten, wenn Sie gleich einen Dauerauftrag einrichten und sich dies bestätigen lassen. Zwar kann auch ein Dauerauftrag später wieder storniert werden, trotzdem ist die psychologische Wirkung einer so offensichtlichen Demonstration der Zahlungswilligkeit erheblich. Am erfolgversprechendsten natürlich ist es, wenn Sie gleich einen größeren Batzen des Schuldbetrages zahlen können - vielleicht können Ihnen hier Verwandte oder Freunde behilflich sein?
  • Sollte sich Ihr Gläubiger von allen Einigungsversuchen bezüglich der Vollstreckungsankündigung unbeeindruckt zeigen, werden Sie ihn nun bald kennenlernen: Den für Ihren Wohnbezirk zuständigen "Kuckuckskleber". Aber keine Angst: Längst nicht alles, was so in Ihrer Wohnung herumsteht, ist pfändbar. Generell gilt: Alles, was zu einer bescheidenen Lebensführung oder aus beruflichen Gründen benötigt wird, muss man Ihnen lassen. Dazu gehört sogar ein (angemessener) Fernseher.
  • Widerstehen Sie in jedem Fall der Versuchung, ein weiteres Mal den Kopf in den Sand zu stecken und den Gerichtsvollzieher nicht einzulassen - er kommt wieder. Und jeder Besuch lässt Ihren Schuldenberg anwachsen. Viel einfacher ist es, dem Gerichtsvollzieher die Tür zu öffnen, ihm die sofortige Zahlung einer ersten Rate anzubieten und weitere Ratenzahlungen zu vereinbaren.
  • Oft sind Schuldner zwar willig zu zahlen, aber dennoch nicht zahlungsfähig; ganz einfach, weil es am nötigen Geld fehlt. Deswegen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer finanziellen Situation auseinandersetzen. Verschaffen Sie sich also einen Überblick über Ihre Schulden, prüfen Sie Ihre Einnahmen-/Ausgabensituation und versuchen Sie, irgendwie entweder die Einnahmen zu erhöhen oder aber die Ausgaben zu drosseln.
  • Wenn Sie alles aufgelistet haben, wenden Sie sich unbedingt an eine Schuldnerberatungsstelle. Dort hilft man Ihnen freundlich und kompetent auf die Sprünge. Und glauben Sie nicht, Sie bräuchten keine Hilfe, denn wenn dem so wäre, wäre es gar nicht erst so weit gekommen, dass Sie eine Vollstreckungsankündigung in Ihrem Briefkasten vorfinden. Und nicht vergessen: Sie haben ab sofort keinen Grund mehr, sich zu schämen, denn nun gehen Sie Ihr Problem ja an.
Teilen: