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Volksbank-Konto auflösen - so geht's

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Ihre Alternative zur Bank.
Ihre Alternative zur Bank.
Sie kennen den Spruch: "Wir machen den Weg frei"? Dann dürfen Sie auch hoffen, dass man Ihnen keine Steine in den Weg legt, wenn Sie Ihr Volksbank-Konto auflösen möchten.

Wenn Sie Ihr Konto bei einer Volksbank nicht mehr fortführen und auflösen möchten, kommt es zunächst darauf an, um welche Art von Konto es sich handelt. Lesen Sie, soweit vorhanden, die AGB Ihres Kontovertrages unter dem Stickwort "Kündigung durch den Kunden".

Auflösen einer Giroverbindung ist fristlos möglich

  • Wird Ihr Konto bei der Volksbank als Girokonto geführt, können Sie es jederzeit auflösen. Sie brauchen keinerlei Kündigungsfristen einzuhalten und selbstverständlich keine Gründe anzugeben.
  • Weist Ihr Konto bei der Auflösung einen Sollstand auf, müssen Sie diesen ausgleichen. Erst dann kann das Konto aufgelöst werden. Steht Ihr Konto im Guthaben, lassen Sie sich den Betrag bar auszahlen oder auf ein anderes Girokonto überweisen.

Konto an Schufa melden lassen

  • Achten Sie darauf, dass die Volksbank die Auflösung des Girokontos auch direkt an die SCHUFA meldet. Dort wird Ihr Girokonto sofort gelöscht.
  • Sorgen Sie dafür, dass von Ihrem Girokonto keine Lastschriften abgebucht werden und Sie keine Überweisungen mehr empfangen. Lastschriften werden von der Bank gebührenpflichtig zurückgegeben. Überweisungen zu Ihren Gunsten gehen ebenfalls an den Absender zurück. Sie riskieren, dass Sie in dieser Zeit nicht über Guthaben verfügen können.
  • Beachten Sie, dass Sie auch im Falle einer Kontopfändung nicht unbedingt Ihr Konto auflösen müssen. Auch eine Volksbank ist entgegen vielfacher Behauptungen gesetzlich verpflichtet, dieses Konto auf Ihren Antrag hin als Pfändungsschutzkonto zu führen.

Kreditkarte an Volksbank zurückgeben

  • Ist Ihr Konto mit einer Kreditkarte ausgestattet, gilt Ihr Antrag auf Auflösung des Girokontos zugleich als Kündigung des Kreditkartenvertrags. Sie dürfen die Kreditkarte daher nicht mehr benutzten. Geben Sie diese an die Volksbank zurück. Achten Sie darauf, dass alle über die Kreditkarte getätigten Ausgaben noch über dieses Konto verrechnet werden.
  • Möchten Sie ein Konto auflösen, dass als Festgeldkonto oder Sparkonto geführt wird, müssen Sie gesonderte Kündigungsfristen beachten. Lesen Sie die Auflösungsbedingungen im Detail in den AGB nach. Ein normales Sparbuch hat regelmäßig eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
  • Wenn Sie Ihr Konto bei der Volksbank auflösen möchten, sollten Sie persönlich am Schalter vorbeigehen und dort den Auflösungsantrag unterschreiben. Andernfalls unterrichten Sie die Volksbank schriftlich mit der Post. Sie erhalten dann den Kontoauflösungsantrag von der Volksbank zugeschickt.
  • Achten Sie darauf, dass Sie über ein anderes Girokonto verfügen, über das Sie Ihre Alltagsgeschäfte abwickeln können.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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