Allgemeine Informationen zur Vignette
- Eine Vignette benötigen alle Fahrzeuge bis auf Motorfahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Denn diese unterliegen der "leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe" (LSVA).
- Mautpflicht besteht in der Schweiz auf so gut wie allen Autobahnen. In jedem Fall wird sie für die Benutzung von nationalen Autobahnen und Autostraßen mit grün-weißer Beschilderung erhoben. Lediglich kantonale Autobahnen sind gebührenfrei.
- Die Vignette in der Schweiz ist eine Jahresvignette und 14 Monate gültig. Dabei wird jedoch immer ab dem 01. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gerechnet. Preislich liegt die Vignette bei circa 40 Franken, was je nach Wechselkurs circa 30 € sind.
- Vignetten können Sie in der Schweiz an Tankstellen, Raststätten, Postämtern oder direkt nach der Einreise beim Zollamt erwerben. Im Ausland ist sie bei den meisten Automobilclubs oder in Grenznähe an Tankstellen erhältlich.
- Falls Sie kontrolliert werden und keine gültige Vignette vorweisen können, müssen Sie eine Strafe von umgerechnet circa 200 € zuzüglich des Vignettenpreises entrichten.
Mautnachweis für die Schweiz korrekt aufkleben
- Die Vignette in der Schweiz ist bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe anzubringen, entweder an einer beliebigen Stelle am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel.
- Bei Motorrädern und Anhängern muss sie an einem leicht zugänglichen Teil, das nicht auswechselbar ist, angebracht werden.
- Sehr wichtig beim Anbringen der Vignette ist, dass diese direkt auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden muss. Vignetten, die mit Klebestreifen oder anderen Hilfsmitteln angebracht wurden, sind nicht gültig. Entscheidend ist, dass der Mautnachweis von außen gut sichtbar ist.
- Auch zu beachten ist, dass bei unsachgemäßer Behandlung,Verlust oder Zerstörung kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung besteht.
- In einigen Fällen bekommen Sie die Vignette jedoch vom Zollamt der Schweiz erstattet: zum einen, wenn die Vignette beim Verkauf oder Aufkleben beschädigt wurde und vollständig zurückgegeben wird, zum anderen, wenn Sie diese nicht korrekt aufgeklebt haben, dies jedoch bei der Zollstelle melden. Außerdem, wenn es sich um einen Fehldruck handelt.
- Nach einmaligem Aufkleben können Sie die Vignette nicht mehr entfernen, um sie nochmals zu verwenden. Denn diese wird beim Abmachen beschädigt.
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