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Vertrag mit der GASAG kündigen - so geht's

Inhaltsverzeichnis

Ihre GASAG-Kündigung muss form- und fristgerecht sein.
Ihre GASAG-Kündigung muss form- und fristgerecht sein.
Ob Umzug oder Anbieterwechsel – wer den Vertrag mit der GASAG kündigen will, ist an die Schriftform gebunden. Da mündliche Kündigungen kaum eine Rechtsrelevanz besitzen, ist eine rechtzeitige verbindliche Information entsprechend dem Vertrag und den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nötig.

Was Sie benötigen

  • Versorgungsvertrag
  • AGB zum Gasanschluss
  • Kunden- bzw. Vertragsnummer
  • Anschrift der Regionalvertretung

Prüfen Sie zuerst die Vertragslaufzeit mit der GASAG

Ihre Kündigungsabsicht ist klar. Der Wunschtermin für die Vertragsbeendigung auch. Doch vor dem Aufsetzen des Kündigungsschreibens heißt es erst einmal: Kündigungsfrist prüfen und Kündigungstermin zur Vertragsbeendigung mit der GASAG genau checken.

  • Berechnen Sie anhand Ihres Vertrages, welche Kündigungsfrist Sie haben und ermitteln Sie das Datum, bis zu welchem Tag Sie den Vertrag mit der GASAG kündigen müssen.
  • Ist der Vertrag befristet mit einer Mindestvertragslaufzeit geschlossen, können Sie ihn bei unveränderten Vertragsbedingungen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Tun Sie dies nicht, verlängert er sich meist auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist dann meist mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende möglich.
  • Innerhalb der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag mit der GASAG in einigen Fällen auch beendet werden. Laut den Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Produkt GASAG-Online (GASAG-Onlineplus/gültig ab 12.03.2010) ist dies z.B. bei Preisänderung und Umzug möglich.
  • Bei einer Preisänderung ist die Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zum Beginn des Wirksamwerdens der höheren Preise zulässig (laut § 6 Abs. 3 AGB GASAG-Online).
  • Bei Umzug können Sie den Vertrag mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats beenden. Hierüber müssen Sie aber die GASAG vier Wochen vorher von Ihrem beabsichtigten Umzug informieren (laut § 8.2 AGB GASAG-Online).
  • Planen Sie einen Umzug, hängt es davon ab, ob Sie oder Ihr Vermieter für die Kündigung zuständig sind. Ist der Vermieter laut Mietvertrag für die Abrechnung, An- und Abmeldung beim Gasversorger verantwortlich, sollten Sie ihm rechtzeitig (z.B. zwei Monate vor dem Umzugstermin) mitteilen, dass und wann die Kündigung zur Gasversorgung wirksam werden soll. Dann muss er die Kündigung pünktlich zur GASAG schicken bzw. die Abmeldung registrieren.

Kündigen Sie den Vertrag formgerecht

Ob handschriftlich oder mit dem Computer erstellt, ist bei der formgerechten Ausstellung des Kündigungsschreibens unwichtig. Entscheidend ist nur, dass es alle wichtigen Eckdaten enthält. Dabei hilft folgende Anleitung:

  • In die erste Zeile gehört Ihr vollständiger Name mit korrekter Anschrift.
  • GASAG-Anschrift und regionale Betreiberbezeichnung sollten (linksbündig) im Adressfeld stehen.
  • Ort und aktuelles Datum Ihres Schreibens sollten Sie rechtsbündig vermerken.
  • Halten Sie vor der Betreffzeile den Zustellungsvermerk und damit die Form fest, mit der Sie das Kündigungsschreiben der GASAG zuleiten. Etwa mit der Bemerkung: „vorab per Fax“ oder „vorab per Mail“ oder „per Einschreiben mit Rückschein“.
  • Nun folgt der Betreff „Kündigung meines Gasanschlusses“ mit Vertrags- bzw. Kundennummer. Entnehmen Sie diese Angaben korrekt von Rechnungen oder direkt aus Ihrem Vertrag.
  • Formulieren Sie nun Ihr Anliegen. Beginnen Sie z.B. so: „Fristgerecht zum … (errechneten Termin eintragen) … bzw. nächstmöglichen Termin kündige ich meinen mit der GASAG geschlossenen Vertrag vom … (Datum des Vertrages).“
  • Liegt ein besonderer Kündigungsgrund vor, müssen Sie diesen deutlich formulieren (z.B. wegen geplantem Umzug am ….).
  • Bitten Sie darum, Ihnen eine Eingangsbestätigung zuzuleiten – etwa mit dem für die meisten Kündigungsverträge typischen Zusatz: „Ich bitte um Zusendung einer schriftlichen Bestätigung meines Kündigungseingangs und die terminliche Bestätigung des Vertragsendes.“
  • Beenden Sie Ihr Kündigungsschreiben mit einer neutralen Grußformel (z.B. freundliche Grüße) und unterzeichnen Sie handschriftlich, möglichst mit Vor- und Zunamen.
  • Senden Sie das Original-Schreiben auf dem normalen Postweg ab, wenn Sie es vorab per Fax oder Mail der GASAG zugeleitet haben. Wollen Sie die Kündigung nur per Post abschicken, sollten Sie dies per Einschreiben mit Rückschein veranlassen, um einen Nachweis für den Zugang der pünktlichen Kündigung zu haben.
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