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Vertrag für Probefahrt mit Motorrad - Hinweise

Vereinbaren Sie einen Vertrag über die Probefahrt mit dem Motorrad.
Vereinbaren Sie einen Vertrag über die Probefahrt mit dem Motorrad.
Wer als Privatmann sein Motorrad verkaufen will, der sollte bei der Probefahrt einen Vertrag abschließen. Ein Händler hat den Vorteil, dass die Fahrzeuge versichert sind. Der private Verkäufer hat dagegen viele Risiken und Unwägbarkeiten, die durchaus eintreten könnten.

Die Probefahrt beim Motorradkauf

  • Ein Kaufinteressent hat grundsätzlich noch keine Einschätzung für das avisierte Motorrad oder für die Leistungsstärke des Motors. Er kann noch nicht beurteilen, ob er das Modell gut handeln kann und sich darauf sicher fühlt.
  • Eine Probefahrt führt immer dazu, dass der Käufer einen guten Eindruck von der Maschine bekommt.
  • Die wenigsten Käufer geben sich mit einer Fahrt als Beifahrer zufrieden. Sie wollen selbst das Fahrerlebnis machen.
  • Wer dem Interessenten diese Möglichkeit verweigert, wird Schwierigkeiten haben, seine Maschine zu verkaufen. Jeder wird vermuten, dass ein Defekt vorliegt, und will nicht die Katze im Sack kaufen.
  • Sichern Sie beide Parteien mit einem Vertrag ab.

Der Vertrag über die Probefahrt und seine Vorteile

  • Bei einer Fahrt mit dem Motorrad kann es immer passieren, dass der Kaufinteressent einen Unfall hat oder die Maschine beschädigt.
  • Wichtig ist es daher, dass private Verkäufer einen Vertrag über die Probefahrt abschließen. Hierbei sollten Sie vorab die Mängel festhalten, falls die Maschine bereits welche aufweist. Halten Sie diese schriftlich und am besten auch fotografisch fest. Sie sollten dann gemeinsam mit dem Kaufinteressenten Mängel in Augenschein nehmen.
  • Nachdem die Fahrt beendet wird, sollten Sie gemeinsam mit dem Kaufinteressenten das Fahrzeug auf Schäden überprüfen. Finden Sie Schäden, so halten Sie diese in einem Protokoll fest, das Sie als Anlage nehmen. Beide Parteien müssen dieses Protokoll unterzeichnen.
  • Geschieht ein Unfall, so können Sie sich an die gegnerische Haftpflicht wenden, wenn der Andere Verursacher ist. Hat der Kaufinteressent den Schaden verursacht, so können Sie sich an Ihre Kasko-Versicherung wenden oder an den Kaufinteressenten. Lassen Sie sich dann den Unfallhergang schildern und halten Sie ihn schriftlich fest. Auch dies sollten der Interessent und der Verkäufer unterzeichnen.
  • Lassen Sie sich vor der Fahrt eine bestimmte Summe hinterlegen. So haben Sie eine Sicherheit. Sie können dann vertraglich festlegen, dass diese Kaution zur Behebung entstehender Schäden verwendet werden darf.
  • Lassen Sie sich vorab den Ausweis und den Führerschein zeigen und fertigen Sie Kopien dieser Dokumente an.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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