Das sind Versorgungsleiden
- Ursprünglich betraf der Begriff Folgen des Kriegsdienstes, er wurde aber nach und nach auch auf andere Bereiche ausgedehnt. Heute können Sie davon ausgehen, dass alle Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die wegen einer öffentlich angeordneten beziehungsweise angeregten Maßnahme entstanden, ein Versorgungsleiden sind. Die Maßnahmen können Impfungen sein, Wehrdienst oder ein Aufenthalt im Gefängnis. Nach dem Opferentschädigungsgesetz können auch die Folgen von Straftaten zu einem solchen Leiden führen.
- Die Tatsache, dass ein Leiden durch einen der genannten Umstände ausgelöst wurde, macht es nicht automatisch zu einem Versorgungsleiden. Es muss erst ein Antrag beim Versorgungsamt gestellt werden. Das Amt prüft nach, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Krankheit oder die Folge einer Verletzung wird erst durch einen entsprechenden Bescheid zu einem Versorgungsleiden.
Unterschied zu anderen Leiden
- Bei vielen Maßnahmen macht es für Betroffene keinen Unterschied, ob ihre Erkrankung ein Versorgungsleiden ist. Wer krankenversichert ist, bekommt die notwendige medizinische Versorgung immer von der Krankenkasse bezahlt. Die Krankenkasse stellt die Kosten im Falle eines Versorgungsleidens dem Versorgungsamt in Rechnung. Die Anerkennung kann für Betroffene wichtig werden, wenn sie nicht krankenversichert sind, eine private Krankenversicherung mit einer hohen Selbstbeteiligung vorliegt oder eine bestimmte Maßnahme nicht von der Krankenversicherung übernommen wird, aber vom Versorgungsamt.
- Auch bei Krankengeldzahlungen oder Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber macht es für Betroffene meist keinen Unterschied, ob es sich um ein Versorgungsleiden handelt. Ihm stehen die Leistungen immer zu, die Anerkennung bedeutet lediglich eine Kostenübernahme durch das Versorgungsamt.
- Bei notwendigen Reha-Maßnahmen oder einer Hilfe zum Lebensunterhalt kann es von großer Bedeutung für Betroffene werden, ob sie ein Versorgungsleiden haben. Hier bestehen oft keine Ansprüche gegen andere Leistungsträger.
Kurz gesagt, jede Behinderung oder Erkrankung, die vom Versorgungsamt entsprechend anerkannt wurde, ist ein Versorgungsleiden.
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