Versicherung für den Transport abschließen
Es gibt viele Alltagssituationen, in denen Sie nicht nur auf Ihre eigenen Kinder aufpassen, sondern auch auf ihre Freunde, die zu Besuch sind. Sicherlich haben Sie schon einmal drüber nachgedacht, welche Versicherung eintritt, wenn den Kindern anderer etwas zustößt. Sie benötigen eine private Haftpflichtversicherung. Die Haftpflicht ist auch die richtige Versicherung für den Transport fremder Kinder.
- Sie benötigen eine gute private Haftpflichtversicherung.
- Beachten Sie, dass die private Haftpflichtversicherung Schäden beim Transport fremder Kinder reguliert, auch wenn Sie leicht oder grob fahrlässig die Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben Sie die Kinder jedoch vorsätzlich nicht beaufsichtigt, so tritt die Versicherung nicht ein.
- Beachten Sie, wenn Sie beim Transport fremder Kinder die Aufsichtspflicht eingehalten haben und trotzdem ein Schaden passiert, dass das Kind selbst haftet, wenn es schon deliktfähig ist. Hierzu muss das Kind mindestens sieben Jahre alt sein. Ist das Kind jünger als sieben Jahre und Sie haben Ihre Aufsichtspflicht eingehalten, muss niemand haften. Sie können sich dann gütlich mit dem Betroffenen einigen.
- Achten Sie bei der Wahl Ihrer privaten Haftpflichtversicherung darauf, dass es eine Deliktunfähigkeitsklausel gibt. Dann tritt Ihre private Haftpflichtversicherung auch dann ein, wenn das Kind deliktunfähig ist und keine andere Versicherung den Schaden reguliert.
- Hat sich dagegen das Kind beim Transport selbst eine Verletzung zugezogen, zahlt dies die Krankenversicherung.
- Darüber hinaus gilt für Schäden an Ihrem Auto die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Haftung beim Transport fremder Kinder
- Beim Transport fremder Kinder haften grundsätzlich Sie, da Sie für die fremde Kinder die Aufsichtspflicht übernehmen. Sind Sie in einer privaten Haftpflichtversicherung versichert, ist es ausschlaggebend, ob eine Aufsichtspflichtverletzung begangen worden ist. Dies entscheidet darüber, ob Sie selbst oder Ihre private Haftpflichtversicherung für den Transport fremder Kinder haftet.
- Sie verstoßen nicht gegen Ihre Aufsichtspflicht, wenn Sie die Kinder für einen Augenblick unbeaufsichtigt lassen. Ausschlaggebend sind immer die konkrete Situation und auch das Alter der Kinder. Je älter die Kinder und je ungefährlicher die Situation, desto eher und desto länger dürfen Sie die Kinder alleine lassen, ohne Ihre Aufsichtspflicht zu verletzen.
- Gerade beim Transport fremder Kinder fahren Sie meist ein Auto oder einen Bus und können nicht jede Veränderung der Situation bewusst wahrnehmen. Sie verletzen dann nicht Ihre Aufsichtspflicht, wenn Sie dafür sorgen, dass die Kinder beim Transport angeschnallt sind.
- Sie sollten beim Transport fremder Kinder immer darauf achten, dass die Kinder nicht zu sehr herumtoben. Sagen Sie ihnen vor dem Beginn der Fahrt, dass sie sich ruhig zu verhalten haben.
- Beachten Sie, dass die private Haftpflichtversicherung beim Transport fremder Kinder bei einer leichten und grob fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung den Schaden reguliert.
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