Eine Putzfrau arbeitet genau genommen gewerblich
- Als Putzfrau haben Sie zwei Möglichkeiten, offiziell zu arbeiten. Die eine Variante ist die Bezahlung im Rahmen eines Minijobs, die andere Variante die Ausübung eines Gewerbes.
- Für den ersten Fall sind Sie über Ihren Arbeitgeber versichert. Das heißt, wenn Sie dort Dinge beschädigen, ist es im Rahmen des Dienstverhältnisses. Sicherlich bestünde aber auch die Möglichkeit, den Schaden über Ihre private Haftpflichtversicherung zu regulieren.
- Wenn Sie die Tätigkeit als Putzfrau nicht auf Minijob-Basis verrichten, sind Sie selbstständig tätig. In diesem Fall lehnt die private Haftpflicht die Schadensregulierung ab, Grundlage wäre eine Betriebshaftpflicht für Reinigungskräfte. Die Prämie der Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung der ausgeübten Tätigkeit und der Anzahl Ihrer Mitarbeiter.
Bei der Haftpflicht auf Deckungssummen achten
- Generell sind bei einer Haftpflicht die Deckungssummen ausschlaggebend. Versicherungssummen von 500.000 Euro sind nicht mehr zeitgemäß. Je höher die Deckungssumme ist, umso besser für Sie. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Putzfrau einen Personen- oder Vermögensschaden herbeiführen, ist geringer als die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Sachschaden kommt.
- Versichern Sie auf jeden Fall das Risiko des Schlüsselverlustes. Sollten Sie in einem Haus mit einer Schließanlage arbeiten, kann Sie der Verlust des Schlüssels Tausende kosten.
- In der Regel kann die private Haftpflicht für einen marginalen Mehrbeitrag in die Berufshaftpflicht eingeschlossen werden. Dadurch vermeiden Sie doppelte Prämien.
- Sollten Sie als Putzfrau in der Grauzone ohne Minijob-Anstellung und ohne Gewerbeanmeldung arbeiten und einen Schaden verursachen, wird es kritisch. Die Abwicklung über die private Haftpflicht erfordert einen Erklärungsbedarf, der letztendlich auf Versicherungsbetrug hinaus läuft.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?