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Versetzung auf dem Gymnasium in Baden-Württemberg - das sind die Kriterien

Wer das Gymnasium als weiterführende Schule wählt, muss bestimmte Kriterien erfüllen.
Wer das Gymnasium als weiterführende Schule wählt, muss bestimmte Kriterien erfüllen.
Da die Schulpolitik Ländersache ist, gelten in jedem Bundesland andere Regelungen für die Versetzung der Schüler an einer weiterführenden Schule. Welche Kriterien an einem Gymnasium in Baden-Württemberg maßgebend sind, erfahren Sie hier.

An einem Gymnasium in Baden-Württemberg gelten keine grundsätzlich anderen Kriterien für die Versetzung als in anderen Bundesländern. Aber doch hat jedes Land eigene Vorgaben, die Sie kennen sollten, vor allem dann, wenn Ihre Versetzung nicht gesichert ist oder wenn Sie aus einem anderen Bundesland auf ein Gymnasium in Baden-Württemberg gewechselt haben.

Kernfächer und maßgebende Fächer am Gymnasium

  • In den Versetzungskriterien am Gymnasium wird zwischen Kernfächern und maßgebenden Fächern unterschieden. Welche Fächer dies sind, kann nur grob definiert werden, denn es hängt auch davon ab, welches Profil das Gymnasium hat, welches Sie besuchen.
  • Kernfächer sind in jedem Fall Mathematik, Deutsch und zwei Fremdsprachen, die Sie belegen müssen, um zum Abitur zugelassen zu werden.
  • Weitere Kernfächer ergeben sich aus dem Profil der Schule. Eine dritte Fremdsprache kann Kernfach sein oder das Fach Naturwissenschaft und Technik. Besuchen Sie eine Sportschule, ist es das Fach Sport, an einer Musikschule sind es die Fächer Musik und Bildende Kunst.
  • Zu den maßgebenden Fächern, mit denen Sie ungenügende Leistungen ausgleichen können, gehören - je nach Angebot - Religion, Ethik, Geografie, Geschichte sowie die Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik. Sport, Musik und Bildende Kunst gelten nur eingeschränkt als maßgebend.

Welche Leistungen Sie in Baden-Württemberg für die Versetzung erbringen müssen

  • Sie werden an einem Gymnasium in Baden-Württemberg in die nächsthöhere Klasse versetzt, wenn Sie im Durchschnitt aller Fächer einen Leistungsstand von 4,0 oder besser haben. 
  • Haben Sie diese Voraussetzung nicht erfüllt, müssen Sie zwischen Kernfächern und den weiteren Fächern unterscheiden. Sie können das Leistungsziel erreichen, wenn Sie in keinem Kernfach die Note "ungenügend" haben und wenn der Durchschnitt der Kernfächer 4,0 oder besser ist.
  • Haben Sie in einem anderen Fach die Note "ungenügend", können Sie ausgleichen. Sie benötigen ein "sehr gut" in einem maßgebenden Fach oder ein "gut" in zwei maßgebenden Fächern.
  • Auch die Note "mangelhaft" in einem Kernfach müssen Sie ausgleichen, ansonsten können Sie nicht versetzt werden. Sie benötigen ein "gut" in einem maßgebenden Fach oder ein "befriedigend" in zwei maßgebenden Fächern.

Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig mit den Lehrern in Verbindung setzen, wenn Sie merken, dass es mit der Versetzung Probleme geben könnte. In einem persönlichen Gespräch können Ihnen Ihre Möglichkeiten aufgezeigt werden, das Klassenziel doch noch zu erreichen. Es gibt auch Ausnahmeregelungen, wenn die Lehrer Sie so einschätzen, dass Sie das nächste Klassenziel dennoch erreichen könnten.

helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderCaroline hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
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