Damit Sie in Zukunft das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft unterscheiden können, finden Sie im Folgenden eine einfache und leichte Erklärung zu den beiden Begrifflichkeiten.
Die Voraussetzung - ein Rechtsgeschäft
Die Voraussetzung, dass ein Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft überhaupt zustande kommen kann, ist ein Rechtsgeschäft.
- Ein Rechtsgeschäft entsteht z. B. dann, wenn ein Kaufvertrag, ein Mietvertrag oder ein Pachtvertrag geschlossen wird. Also immer dann, wenn ein Gläubiger und ein Schuldner einen Vertrag miteinander abschließen.
- Beim Abschluss eines Vertrages werden somit beiden Parteien Pflichten auferlegt (Verpflichtungsgeschäft) und diese Pflichten müssen von beiden Partnern erfüllt werden (Erfüllungsgeschäft).
Definition eines Verpflichtungsgeschäfts
- Das Verpflichtungsgeschäft entsteht dadurch, dass sich beide Parteien durch einen Vertragsabschluss verpflichten, bestimmte Pflichten und Rechte einzuhalten. Es handelt sich somit um ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft.
- So verpflichtet sich der Verkäufer dazu, die Ware in einem mangelfreien Zustand zu liefern, sowie der Käufer dazu, die Sache abzunehmen und den Kaufpreis rechtzeitig an den Verkäufer zu zahlen.
- Die Pflichten des Verkäufers wandeln sich somit zum Recht des Käufers und umgekehrt. Dies bedeutet genau, dass der Verkäufer das Recht darauf hat, dass der Käufer die Sache rechtzeitig zahlt.
- Somit bildet das Verpflichtungsgeschäft die Grundlage für das darauf folgende Erfüllungsgeschäft.
Definition des Erfüllungsgeschäfts
- Beim Erfüllungsgeschäft handelt es sich um ein sachrechtliches Rechtsgeschäft. Dies bedeutet, dass auf die Verpflichtung eine Tat folgen muss.
- Durch das Erfüllungsgeschäft wird das Recht an einer Sache geregelt bzw. auch verändert.
- Das Erfüllungsgeschäft bedeutet für den Verkäufer, dass er die Ware übergeben muss und somit das Eigentum auf den Käufer übertragen wird.
- Für den Käufer bedeutet dies, dass er das Geld an den Verkäufer übergeben muss und der Verkäufer somit das Eigentum am Geld erhält.
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