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Verminderter Mehrwertsteuersatz: im Hotelgewerbe richtig anwenden - so geht's

Übernachtungen im Hotel werden günstiger versteuert.
Übernachtungen im Hotel werden günstiger versteuert.
Seit Januar 2010 gilt für Hotels teilweise der verminderte Mehrwertsteuersatz. Dieser Satz gilt jedoch nicht für alle Leistungen eines Hotels. Aus diesem Grund sollte jeder Gast kontrollieren, ob auch der richtige Mehrwertsteuersatz angewandt wurde.

Für welche Leistungen die verminderte Umsatzsteuer gilt

Im Januar 2010 wurde die Mehrwertsteuer für gewisse Leistungen der Pensionen und Hotels gesenkt:

  • Übernachtungen müssen nur noch mit dem verminderten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent abgerechnet werden.
  • Alle weiteren Leistungen wie Frühstück, Abendessen oder Leistungen aus der Minibar werden nach wie vor mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19% berechnet.

Wie der neue Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist

Die meisten Hotels bieten eine Übernachtung inklusive Frühstück an. Selbstverständlich ist es auch in vielen Hotels möglich, Halb- oder Vollpension zu buchen. Bei solchen Buchungen handelt es sich demnach um gemischte Leistungen, die mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen zu versteuern sind:

  • Rechnungen, die über eine Übernachtung inklusive Frühstück ausgestellt werden, müssen gesonderte Posten für die Übernachtung und für das Frühstück enthalten. Auf diese Art und Weise ist es einfacher, die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze zu berechnen. Aber auch für den Gast und dessen Buchhaltung ist es wesentlich einfacher, wenn die Leistungen einzeln aufgeführt werden und somit auch die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze einzeln ausgewiesen sind. Alternativ können natürlich zwei getrennte Rechnungen erstellt werden: Eine Rechnung für die Übernachtung und eine Rechnung für Frühstück, Abendessen und weitere Serviceleistungen.
  • Leistungen aus der Minibar sind nach wie vor mit dem normalen Steuersatz von 19% zu berechnen.
  • Auch weitere Serviceleistungen, wie Wäsche waschen, Zimmerservice oder Bügeln müssen mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19% berechnet werden.
  • Der verminderte Mehrwertsteuersatz gilt tatsächlich nur für die Leistung der Übernachtung.
  • Der Mehrwertsteuersatz von 7% gilt für alle Häuser, die eine Übernachtungsmöglichkeit anbieten. Hierunter fallen nicht nur Hotels, sondern auch Pensionen.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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