Vergünstigungen für Schwerbehinderte bekommen
- Zählen Sie aufgrund eines Unfalls oder sonstigen Leidens zur Gruppe der behinderten Menschen, dann haben Sie es ohnehin schon schwer genug, am täglichen Leben teilzunehmen. Doch gibt es verschiedene Vergünstigungen für Schwerbehinderte, durch welche Sie Ihr tägliches Leben ein wenig freundlicher gestalten können. Selbst in der eigenen Wohnung können Sie schon von Erleichterungen profitieren.
- So haben Sie, unabhängig vom Grad der Behinderung, zu Hause mit dem Kennbuchstaben „RF“ Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie von der Einrichtung eines Sozialtarifs für Ihr Telefon. Schwerbehinderte mit dem Buchstaben „H“ sind hilflos, können im täglichen Leben nicht allein zurechtkommen und benötigen ständig Hilfe bei allen Aufgaben, sei es für die Aufnahme der Nahrung, die Reinigung der Wohnung oder auch für alle Erledigungen. Je nach Grad der Behinderung haben Sie unter Umständen über 24 Stunden täglich eine Betreuung im Hause.
- Das Merkzeichen „Bl“ steht für die Behinderung "Blind" und besagt, dass diese Person höchstens noch eine Sehstärke von 1/50 besitzt und damit gleich mehrere Vergünstigungen für Schwerbehinderte erhalten kann. Diese Personen haben Anspruch auf die kostenlose Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Besitz eines eigenen Autos das Recht auf Befreiung von der Kfz-Steuer, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sowie Portofreiheit für Blindensendungen. Des Weiteren können Sie mit dieser Behinderung Ihre monatliche Rente direkt an der Wohnungstür in Empfang nehmen. Zudem haben Sie Anspruch auf eine Begleitperson sowie einen Blindenhund.
- Mit dem Merkzeichen „G“ sind Sie gehbehindert und haben es außerhalb Ihrer Wohnung besonders schwer, da Ihr Radius der Gehfreiheit sehr eingeschränkt ist. Mit dieser Behinderung haben Sie einige steuerliche Erleichterungen und dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos befördert werden, wenn Sie von Ihrem Versorgungsamt eine Wertmarke für 60,- Euro erwerben. Falls Sie einen eigenen Pkw besitzen, so haben Sie Anspruch auf 50% Ermäßigung der Kfz-Steuer.
- Sind Sie außergewöhnlich gehbehindert und haben in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“, so können Sie mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, wenn Sie sich zusätzlich eine Wertmarke über 30,- Euro beim Versorgungsamt kaufen. Bei Besitz eines Pkws sind Sie von der Entrichtung der Kfz-Steuer befreit. Zudem bekommen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung einen besonderen Parkausweis, mit dem Sie an den besonders gekennzeichneten Parkflächen parken dürfen, ohne eine Parkgebühr entrichten zu müssen. Im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie sogar bis zu 24 Stunden parken und können sogar auch in Fußgängerzonen bis zu dem betreffenden Geschäft fahren.
- Steht auf der Vorderseite Ihres Behindertenausweises das Merkzeichen „B“, so haben Sie Anspruch auf eine Begleitperson. In öffentlichen Verkehrsmitteln, städtischen Bädern sowie bei verschiedenen Veranstaltungen müssen Sie den vollen Preis entrichten, während Ihre Begleitperson kostenlos diese Vorzüge genießen kann.
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