Was Sie benötigen
- Genügend Mitglieder
Zu besetzende Positionen bei einem Vereinsvorstand
Als Erstes sollten Sie natürlich wissen, um welche Art es sich bei Ihrem neu zugründenden Verein handelt. In Ihrem Fall soll es ein eingetragener Männergesangsverein sein, dessen Mitgliederzahl sich am Anfang um die 20 Mitglieder belaufen dürfte. Um den Vereinsvorstand zu wählen, muss eine Gründerversammlung einberufen werden, auf der dann gleichzeitig der Männergesangsverein gegründet wird.
- Da Sie mehr als sieben Mitglieder in Ihrem neuen Verein haben, können Sie den Männergesangsverein also gründen. Bei der Gründungsversammlung muss dann eine Satzung beschlossen werden in dieser sollte der Sinn und Zweck Ihres Vereins erklärt werden und der Vereinsvorstand wird von den Anwesenden gewählt.
- Unter dem Vorstand versteht man den ersten Vorsitzenden und dessen Vertreter auch zweiter Vorsitzender genannt. Dann benötigen Sie einen Kassierer samt Kassenprüfer, und je nachdem wie groß der Verein wird, ein oder zwei Beisitzern und einen Schriftführer.
- Bevor Sie die einzelnen Posten besetzen, sollten Sie den dafür nominierten Personen allerdings noch einmal ausführlich erklären, mit welchen Funktionen die einzelnen Posten in einem eingetragenen Verein betraut werden.
Die Aufgaben der einzelnen Führungspositionen
- Als Erstes sollten Sie bei den Wahlen zum Vereinsvorstand den ersten Vorsitzenden wählen. Die Aufgabe des ersten Vorsitzenden liegt darin, den Verein zu leiten und nach außen hin zu repräsentieren. Das Gleiche gilt für den zweiten Vorsitzenden, wenn er den ersten Vorsitzenden einmal vertreten sollte. Beide werden in einer Mitgliederversammlung je nach Verein abweichend jährlich gewählt.
- Den Posten des Protokollführers sollte jemand übernehmen der gut und schnell schreiben kann. Denn die Aufgabe des Protokollführers liegt darin, alles in Schriftform aufzuzeichnen was bei Vorstandssitzungen und sonstigen offiziellen Aktivitäten besprochen, abgestimmt und veröffentlicht werden soll.
- Als Nächstes haben Sie dann den Kassenführer. Selbiger führt ein Kassenbuch in dem alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert werden. Einmal im Jahr wird die Kasse von zwei Kassenprüfern geprüft und das Ergebnis wird dann in der Jahreshauptversammlung allen Mitgliedern aufgezeigt.
- Zum Schluss haben Sie dann noch die Beisitzer, selbige sollen beratend und entlastend dem Vorstand zur Seite stehen. Je nachdem, welche Veranstaltungen geplant sind, werden Beisitzer auch in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen tätig.
Ein eingetragener Verein kann auch Fördergelder vom Staat beantragen, Voraussetzung ist allerdings das der Verein gemeinnützig ist.
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