Was Sie benötigen
- je nach Vereinsform 2-7 Mitglieder
- gemeinsamen Zweck
- Satzung
- Vorstand
- Namen
- Gründerversammlung
Einen Verein gründen - gesetzliche Regelungen
- Zunächst sollten Sie überlegen, welche Vereinsform Sie anstreben, denn es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten. Entweder Sie gründen einen wirtschaftlichen oder einen nicht wirtschaftlichen Verein. Welche Form Sie für Ihren Verein wählen, hängt davon ab, welchen Zweck Ihr Verein erfüllen soll. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Vereinsform für Sie die richtige ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden Sie dazu im ersten Buch unter den Paragrafen 21 bis 79, alle gesetzlichen Regelungen.
- Ein Verein muss grundsätzlich aus mehreren Mitgliedern bestehen. In der Regel dürfen das nicht weniger als 7 sein.
- Außerdem müssen die Mitglieder einen gemeinsamen Zweck erfüllen. Darüber hinaus müssen sie diese Absichten über einen bestimmten Zeitraum verfolgen.
- Wollen Sie einen Verein gründen, benötigen Sie dafür auch einen Vorstand, dessen Fortbestand nicht von einzelnen Mitgliedern abhängig ist.
- Des Weiteren müssen Sie eine Vereinssatzung erstellen und eine Gründerversammlung halten.
- Die Rechtsfähigkeit erhält Ihr Verein durch einen Eintrag im Vereinsregister. Dieser erfolgt bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Die Eintragung enthält den ausgewählten Vereinsnamen und wird durch die Abkürzung e.V. ergänzt.
- Es besteht auch die Möglichkeit, einen Verein bürgerlichen Rechts zu gründen. In diesem Fall wird der Verein nicht eingetragen. Sie benötigen auch keine Satzung und können sogar mit nur 2 Personen gründen.
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