In der Vereinssatzung werden allgemeine Informationen, wie der Name, der Sitz, die Ziele und die Aufgaben des Vereins festgehalten. Ferner gibt die Satzung Aufschluss über die Gemeinnützigkeit, die Mitgliedschaft, die Beiträge, den Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Vermögensbildung.
Wie Sie die Vereinssatzung einsehen können
- Die einfachste Möglichkeit Vereinssatzungen einzusehen ist, direkt beim Verein einen Blick auf die Satzung zu werfen. Gehen Sie einfach zum Vorstand und fragen Sie, ob Sie die Vereinssatzung sehen dürfen.
- Haben Sie nicht die Möglichkeit direkt zum Verein zu gehen oder möchten Sie dies einfach nicht, könnte Ihnen das Internet helfen. In der heutigen Zeit haben viele Vereine Webseiten, auf denen man auch oft die Vereinssatzung findet. Schauen Sie einfach nach, ob Sie die Satzung des gewünschten Vereins im Internet finden.
- Eine weitere Option ist das Vereinsregister. In Deutschland ist jeder eingetragene Verein in einem Vereinsregister aufgeführt. Zu diesem Eintrag gehört auch eine Abschrift der Vereinssatzung. Das Vereinsregister finden Sie in der Regel im jeweiligen Amtsgericht. Da das Vereinsregister öffentlich ist, brauchen Sie keinen besonderen Grund, um eine Abschrift anzufordern. Gehen Sie einfach zum Amtsgericht oder rufen Sie dort an, um eine Kopie der Abschrift zu bekommen.
- Auch in Verbindung mit dem Vereinsregister kann das Internet sehr nützlich sein, denn seit 2007 gibt es ein bundesweites Registerportal. Über dieses Portal erhalten Sie Einsicht in die Vereinsregister von jedem Bundesland, leider kann es vorkommen, dass nicht alle Vereine in diesem Portal eingetragen sind.
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