So gründen Sie einen Lohnsteuerhilfeverein
Wer einen Lohnsteuerhilfeverein gründen möchte, muss einige Dinge berücksichtigen. Sie sollten zuerst gut informiert sein und prüfen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
- Sie brauchen zuerst einen gemeinsamen Zweck. Ihr Zweck ist die Lohnsteuerhilfe.
- Sie müssen nun entscheiden, ob Sie einen wirtschaftlichen oder einen nicht wirtschaftlichen Verein gründen wollen. Welche Form für Sie vorteilhafter ist, können Sie auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches entscheiden. Sie finden alle gesetzlichen Bestimmungen über die Vereinsgründung in den § 21 bis § 79 BGB.
- Nun sollten Sie für den Lohnsteuerhilfeverein eine Satzung schreiben. Sie können hierzu einen Vordruck aus dem Internet herunterladen und ihn benutzen.
- Sie benötigen nun mindestens sieben Mitglieder, die über eine gewisse Zeit den gemeinsamen Zweck der Lohnsteuerhilfe verfolgen.
- Wählen Sie danach einen Vorstand für Ihren Lohnsteuerhilfeverein. Dieser Vorstand hat die Funktion, dass der Verein unabhängig von seiner Mitgliederzahl fortbestehen kann.
- Veranstalten Sie eine Gründerversammlung, in der Sie die grundsätzlichen Themen zum Lohnsteuerhilfeverein und Organisatorisches besprechen.
- Abschließend müssen Sie Ihren neu gegründeten Verein in das Vereinsregister eintragen lassen. Der Name Ihres Vereins wird dann durch die Buchstaben „e. V. ergänzt, dies bedeutet, dass es sich um einen eingetragenen Verein handelt.
Wissenswertes über die Vorbereitungen für den Lohnsteuerhilfeverein
- Bevor Sie beginnen, einen Lohnsteuerhilfeverein zu gründen, sollten Sie Ihren Freunden und Bekannten von dieser Idee zu erzählen und Ihr Vorhaben vielleicht auch im Internet publik machen.
- Sie benötigen für die Vereinsgründung sieben Mitglieder. Je mehr Mitglieder Ihr Lohnsteuerhilfeverein hat, desto besser.
- Beachten Sie, dass es auch die Möglichkeit gibt, mit weniger als sieben Mitgliedern einen Verein zu gründen. Sie müssen dann mindestens zwei Personen für den Lohnsteuerhilfeverein begeistern können und gründen einen Verein bürgerlichen Rechts. Sie müssen dann den Lohnsteuerhilfeverein nicht in das Vereinsregister eintragen lassen und müssen sich nicht einmal eine Satzung geben.
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