Wer schon einmal in der Situation war, dass ein naher Angehöriger verstorben ist, der kennt die Umstände, die in diesem Zusammenhang auf den Betreffenden zukommen. Zumeist ist es dann so, dass einer der Angehörigen diese Erledigungen übernehmen muss. Doch wer arbeitet, dem muss natürlich die Möglichkeit gegeben werden, dies auch zu tun.
Vater gestorben - Ihnen steht Sonderurlaub zu
- Sollte dieser Todesfall bei Ihnen eingetreten sein, informieren Sie unbedingt sofort Ihren Arbeitgeber. Dieser wird Ihnen dann einen Urlaubsantrag aushändigen, auf dem Sie den Ihnen zustehenden bezahlten Sonderurlaub beantragen können.
- Die ist natürllich nur eine reine Formalität, den Urlaub bekommen Sie in jedem Fall. Genau wie bei Umzug, Geburt oder Hochzeit, steht Ihnen bei einem Todesfall eines nahen Angehörigen das Recht auf Sonderurlaub zu.
- Natürlich ist die Länge dieses Urlaubs bei den verschiedenen Anlässen unterschiedlich. In der Regel können Sie, wenn Ihr Vater gestorben ist, von einem Sonderurlaub von zirka 2 Tagen ausgehen.
- In einigen Betrieben ist dieser Sonderurlaub auch in Tarifverträgen festgelegt. Er kann also durchaus variieren.
- Sollten Sie feststellen, dass Sie mit den Ihnen zustehenden freien Tagen nicht auskommen, sprechen Sie nochmals mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser ist dann auch bestimmt bereit, diesen Urlaub zu verlängern. Diese Verlängerung wird Ihnen dann jedoch von Ihrem gesetzlichen Urlaub abgezogen.
- Wenn Sie wie angegeben vorgehen, werden Sie auch dieses traurige Ereignis gut meistern.
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