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Unterschied zwischen Meister und Techniker

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Besser, wenn der Meister am Werk ist, egal wie die Ausbildung genau hieß
Besser, wenn der Meister am Werk ist, egal wie die Ausbildung genau hieß
Bevor Sie in die Fortbildung im Beruf einsteigen, werden Sie sich mit vielen verschieden Fortbildungsmöglichkeiten beschäftigen. Dabei tauchen mitunter Begriffe auf, deren Bedeutung nicht auf Anhieb klar ist, was ist z. B. der Unterschied zwischen Meister und Techniker?

Beides sind Aufstiegsweiterbildungen, aber mit einigen Unterschieden, auch wenn der Ausgangspunkt derselbe Beruf ist:

Der Meister - traditionell ein Handwerksbegriff

  • Der Meister ist in Deutschland traditionell ein Handwerksmeister.
  • Also z. B. ein Friseur oder ein Bäcker, der seinen Beruf gelernt hat, einige Jahre (als Geselle) in seinem Beruf gearbeitet hat und der schließlich seinen Meister macht. Mit dieser Prüfung hat er dann den sogenannten "großen Befähigungsnachweis", der ihn auch zur Ausbildung berechtigt.
  • Die Meisterprüfung wird von einer privaten Institution abgenommen, IHK oder Handwerkskammer, der Meister wird in die Handwerksrolle eingetragen.
  • Ein Meister erhält mit der Prüfung auch die Fachhochschulreife und häufig auch die Berechtigung, fachbezogene Studiengänge an einer Universität aufzunehmen. Es gibt jedoch auch einen Meister im technischen Bereich, und damit wäre erst einmal der Begriff "Techniker" zu beleuchten:

Der staatlich geprüfte Techniker

  • Der Techniker arbeitet im technischen Bereich - logisch - z. B. als Kfz-Techniker.
  • Er lernt zunächst einen entsprechenden Beruf und sammelt mindestens zwei Jahre Erfahrung in diesem Beruf.
  • Dann kann er nochmals eine Prüfung ablegen, nach der er sich dann staatlich geprüfter Techniker nennen darf, dieser gewährt zugleich die allgemeine Fachhochschulreife.
  • Diese Prüfung wird abgelegt für die entsprechende technische Fachrichtung, der fertige Techniker ist dann z. B. staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Kfz-Technik.
  • Ein Techniker arbeitet meist direkt in der Industrie, er hat aber die Möglichkeit, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, dann kann er sich selbstständig machen.
  • Wenn er auch ausbilden möchte, braucht er dann noch einen Ausbilderschein von der IHK, der etwa mit dem gleich angesprochenen vierten Teil der Meisterprüfung zu vergleichen ist.

Der Meister - ein Unterschied zum Techniker

  • Mitunter kommen im technischen Bereich die Begriffe Meister und Techniker miteinander in Berührung:
  • Ein Prüfling kann z. B. die Qualifikation staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Kfz-Technik anstreben, dazu aber eine Schule besuchen, die eine doppelte Qualifikation anbietet:
  • Er hat dann z. B. die Möglichkeit, gleich noch die Prüfung zum Kfz-Technikermeister mit abzulegen.
  • In der Technikerschule lernt der Prüfling nun eine Menge Theorie, neben technischen Fächern Deutsch, Mathematik, Maschinenelemente, Werkstoffkunde und mehr, aber auch Betriebswirtschaftslehre und Arbeitspädagogik, Letzteres wird in diesem Beispiel zumindest als Wahlpflichtfach angeboten.
  • Der Meister besteht eigentlich aus vier verschiedenen Teilen, der Praxis im jeweiligen Fach, der Fachtheorie, Betriebswirtschaftslehre und Arbeitspädagogik für den Schein als Ausbilder.
  • Der “Doppellehrling” kann nun von seiner Technikerschule profitieren, weil er den Theorieteil der Meisterschulung nicht machen muss, wenn er seine Prüfung zum Techniker bestanden hat.
  • In BWL muss er lediglich die Meisterprüfung ablegen, den Stoff hat er ja schon in der Technikerschule durchgenommen.
  • Ebenso sieht es beim pädagogischen Teil aus, den er ja als Wahlpflichtfach in der Technikerschule gewählt hat.
  • Nun steht nur noch die Praxisprüfung für den Meister aus, die wird als geschlossener Block bei der der Innung abgelegt.

Durch dieses praktische Beispiel wird der Unterschied zwischen Meister und Techniker am ehesten fassbar. Wenn es um die konkrete Ausbildung geht, müssen Sie sich jedoch genau in die Prüfungsordnung des gewählten Ausbildungsintitutes vertiefen, da kann es einige Abweichungen im Detail geben. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Ausbildungen zum staatlich geprüften Techniker und zum Meister rechtliche Unterschiede aufweisen und sich auch in Zielsetzung, Dauer und Umfang unterscheiden.




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