Klient ist zunächst ein Oberbegriff
- Das Wort Klient entstammt der lateinischen Sprache und bedeutet ursprünglich so viel wie „Höriger“. Bezogen auf die Gesellschaft im alten Rom verstand man unter Klienten Menschen mit wenigen Rechten, die einem Herrn, einem Patron, unterstanden.
- In der heutigen Zeit ist der Klient vom Wortsinn her zunächst einmal als Oberbegriff für einen Kunden zu verstehen, der einen Auftrag erteilt. Der feine Unterschied zwischen Klienten und Mandanten bezieht sich dagegen auf die beauftragte Berufssparte.
- So ist mit Klient eine Person gemeint, die Angehörigen bestimmter freiberuflicher Berufsgruppen, wie z. B. Psychotherapeuten oder Beratern einen Auftrag erteilt. Die klientenzentrierte Psychotherapie versteht sich bspw. als Therapieform, die stark auf die individuellen Bedürfnisse des Klienten ausgerichtet ist und ihn - unter starker Zurückhaltung des Therapeuten - dabei unterstützt, eigene Lösungswege für die jeweiligen Probleme zu finden.
Der Begriff Klientel bezeichnet die Gesamtheit der Klienten eines solchen Freiberuflers, die weibliche Form heißt Klientin.
Was den Unterschied zum Mandanten ausmacht
- Der Begriff Mandant ist seit dem 14. Jahrhundert als Bezeichnung für einen Auftraggeber gebräuchlich, der einem anderen eine Vertretungsvollmacht (Mandat) anvertraut, und hat sich seitdem in der Kanzleisprache erhalten.
- Er entstammt ebenfalls dem Lateinischen (mandatum: Auftrag, Weisung und mandare: übergeben, anvertrauen, beauftragen). Bis heute wird als Mandant - im Unterschied zum Klienten - vor allem der Kunde bzw. Auftraggeber eines Rechtsanwaltes bezeichnet. Die weibliche Form zum Mandanten ist Mandantin.
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