Alle Kategorien
Suche

Unterschied von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat sind wichtige Gremien eines Unternehmens.
Vorstand und Aufsichtsrat sind wichtige Gremien eines Unternehmens.
Vorstand und Aufsichtsrat sind im dualistischem Unternehmensprinzip, welches hauptsächlich in europäischen Breitengraden vorkommt, die beiden wichtigsten Gremien eines Unternehmens. Unterschiede bestehen allerdings in den Aufgaben der beiden Instanzen.

Aufgaben des Vorstands

  • Der Vorstand ist das von gesetzlicher Seite her bestimmte Leitungsorgan eines Unternehmens. Vorgeschrieben ist dies bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften, Vereinen und Genossenschaften. Aber auch Körperschaften oder Anstalten des Öffentlichen Rechts verwenden den Begriff des Vorstands für ihr Leitungsgremium. 
  • Der Vorstand vertritt nach Außen die Interessen einer Personenvereinigung. Er ist verpflichtet, seine Aufgaben weisungsunabhängig und in eigener Verantwortung zu erfüllen. Er unterliegt dabei aber gesetzlich gewissen Rechten und Pflichten. Unter anderem muss er die Kontrolle seiner Arbeit durch den Aufsichtsrat akzeptieren. Der Bundesgerichtshof hat einem Vorstand in einem Urteil aber bei jeder Entscheidung einen gewissen Ermessensspielraum zugebilligt. 
  • Unterschiede bestehen in der Größe des Vorstands. Dieser reicht von einem Alleinigen bei kleinen Unternehmen hin zu Vorständen mit bis zu zwölf Personen, zum Beispiel bei großen DAX-Unternehmen. Dabei entscheiden immer alle Mitglieder gemeinsam. Ein Mitglied wird allerdings zum Sprecher gewählt und es wird festgelegt, wer den Vertretungsanspruch des Gremiums innehat. Meist ist dies der Vorstandsvorsitzende.

Unterschiedliche Aufgaben des Aufsichtsrat

  • Ein Aufsichtsrat ist im Unterschied zu einem Vorstand nur eine Kontrollinstanz. Aktiv nimmt dieser nicht am Geschäftsleben teil. Vielmehr überwacht dieser die Arbeit der Unternehmensleitung. Ein Aufsichtsrat wird bei Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn Genossenschaften eine gewisse Größe überschreiten, muss sie einen Aufsichtsrat installieren. 
  • Eine weitere Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Absegnung bestimmter Geschäftsaktivitäten. Verweigert er die Zustimmung, muss der Vorstand sich eine andere Handlungsweise überlegen. Außerdem hat der Aufsichtsrat die Pflicht, den Jahresabschluss und die Bilanz zu prüfen und Berichte abzulegen.
  • Jedes Mitglied eines Aufsichtsrates enthält eine Vergütung, die in der Hauptversammlung festgelegt werden. Oftmals sind bekannte Personen, wie Politiker oder ehemalige Manager, in Aufsichtsräten. Aber auch andere öffentliche Personen wie Künstler oder Sportler sind oft in diesem Gremium.
Teilen: