Was ein unechter Kreisverkehr ist
Man könnte diesen Begriff zunächst für einen Schildbürgerstreich oder für einen Aprilscherz halten, denn was soll eigentlich ein unechter Kreisverkehr sein? Allerdings gibt es ihn wirklich.
- Als Autofahrer kann man im Prinzip einen Kreisverkehr schon von Weitem gut erkennen, selbst wenn ein gelbes Schild mit den entsprechenden Abfahrten als Vorwegweiser fehlt: An der Einfahrt zum Kreisel steht das runde blaue Schild: Kreisverkehr!
- In der Mittel dieses Kreisels befindet sich meist eine Art (mehr oder weniger dekorierte) Verkehrsinsel oder einfach nur ein gekennzeichneter Bereich, der umfahren werden soll.
- Allerdings gibt es - nicht sehr oft - auch Straßenverhältnisse, die den zu einer Art Ringverkehr oder zu einer kreisähnlichen Verkehrsführung anhalten sollen, jedoch keinen Kreisel darstellen. Meist sind es gerade diejenigen Straßenobjekte, deren Mittelinsel nicht besonders deutlich hervorgehoben sind.
- Dieser Ringverkehr ist - amtsdeutsch - kein Kreisverkehr, sondern ein unechter Kreisverkehr. Man muss also in diesem Fall einen mehr oder weniger ausgeprägten Kreis fahren, es fehlt jedoch (!) das Schild "Kreisverkehr".
- Besonders kleine Kreisel oder nur auf der Straße markierte Ringverläufe könnten sich als unechte Kreisverkehre entpuppen, es gibt jedoch auch große Exemplare.
- Manchmal handelt es sich nämlich um einen weitläufigen Straßenknotenpunkt, der zwar ein Fahren im Kreis erfordert, jedoch mit Vorfahrtsschildern geregelt ist. Das bekannteste Beispiel hierfür ist übrigens der Europaplatz in München.
- Vergessen Straßenmeistereien das Kreiselschild, beispielsweise nach einer Umbaumaßnahme, wird aus dem echten Kreisel dann ein unechter.
Verkehrsregeln im unechten Kreisverkehr - hierauf müssen Sie achten
- Zunächst könnte man annehmen, dass es praktisch keinen Unterschied mache, ob man sich in einem gekennzeichneten (echten) Kreisverkehr befindet oder in einem nicht gekennzeichneten (und damit unechten) Kreisverkehr. Allerdings gelten in den beiden Verkehrssituationen unterschiedliche Verkehrsregeln.
- Im echten Kreisverkehr haben Sie beim Einfahren die Vorfahrt zu beachten, aber im Kreisel selbst haben Sie Vorfahrt. Sie müssen blinken, wenn Sie den Kreisel verlassen.
- Im unechten Kreisverkehr bzw. Ringverkehr gilt "rechts vor links", das heißt, Sie müssen zufahrenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren, wenn die Verkehrssituation nicht durch Schilder anders geregelt ist, versteht sich.
- Achten Sie also auf die Kennzeichnung eines Kreisverkehrs, damit Ihnen kein Vorfahrtfehler - vor allem in der Fahrschule - unterläuft.
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