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- Angestelltenverhältnis
Am Umzugstag Anspruch auf gesetzlich geregelten Urlaub
Jeder Arbeitnehmer, der sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, hat einen Anspruch auf einen Tag Urlaub, der bezahlt wird, wenn er aus betrieblichen Gründen umziehen muss. Dies ist ein besonderer Umzugstag. Gesetzlich normiert ist dies in § 616 BGB.
- Betriebliche Gründe liegen vor, wenn beispielsweise eine Versetzung an einen anderen Ort vorliegt. Dies ist ein unverschuldeter persönlicher Grund, daher steht Ihnen ein gesetzlich geregelter, bezahlter Sonderurlaubstag zu. Das Gesetz gewährt Ihnen diesen Tag, um Ihren Umzug durchzuführen und Behördengänge vorzunehmen.
- Sie haben als Arbeitnehmer diesen Anspruch auf gesetzlich geregelten Urlaub, das heißt den Umzugstag, nur, wenn Sie betrieblich begründet umziehen müssen, nicht wenn Sie aus privaten Gründen umziehen.
- Informieren Sie die Personalabteilung über Ihren Umzugstermin. Füllen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf den Urlaubstag aus. Sicherlich wird man Ihnen gerne ein Formular ausstellen, bzw. es genügt ein formloser Antrag. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Es ist wichtig, dass Sie die Personalabteilung frühzeitig in Kenntnis setzen.
- Geben Sie die Ursache für Ihren Umzug an. Sie bekommen nur dann einen bezahlten Umzugstag gewährt, wenn Sie betrieblich begründet umziehen. Manchen Unternehmen gewähren nach Rücksprache einen bezahlten Urlaubstag, wenn Sie aus privaten Gründen umziehen. Dies müsste im Tarifvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. Überprüfen Sie dies oder fragen Ihren Arbeitgeber.
Sicherlich wird man Ihnen unverzüglich bestätigen, dass Sie an Ihren gewünschten Termin einen gesetzlich geregelten Urlaubstag erhalten, an dem sie Ihren Umzugstag durchführen können.
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